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marga 03.08.2012 09:36

Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Hallo liebes Forum,

ich bin ganz neu hier. Hier meine Angelegnehheit: ich habe einen Untermietervertrag für 13 Monate, wo kein Wort über Kündigung steht.
Ich bin offiziel ab 1. August eingezogen und habe einige Mängel festgestellt: vor allem Feuchtigkeit - die ganze Kleidung ist feucht und muffelig, außerdem gibt es seit 3 Tagen kein Strom im Wohn/Schlafzimmer und der Elektriker meinte, dass man wahrscheinlich einen Kanal im Mauer machen sollte. Außerdem ist es in der Wohnung recht dunkel. Aber am meisten macht mir die Feuchtigkeit sorgen,weil es gesundheitsgefährdend ist nach meiner Meinung.

Beträgt dann nach dem Gesetz die Kündigungsfrist 3 Monate oder wäre es möglicht eine fristlose kündigung hier anzuwenden (wg. Feuchtigkeit)? Sollte man einen Gutachter holen dafür?
Vielen-vielen Dank für alle Tipps!!!!

viele Grüsse
Margarita

anitari 03.08.2012 09:53

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Zitat:

ich habe einen Untermietervertrag für 13 Monate, wo kein Wort über Kündigung steht.
Was steht genau im Vertrag?

Zitat:

Außerdem ist es in der Wohnung recht dunkel.
Das haben Sie ja wohl schon bei der Besichtigung gesehen.

Zitat:

Aber am meisten macht mir die Feuchtigkeit sorgen
Ist es evtl. eine Souterrain- oder EG-Wohnung? Diese haben vor allem im Sommer den Nachteil das zu viel warme Außenluft in die relativ kühlen Räume "gelassen" wird. Dadurch bildet sich ziemlich schnell Feuchtigkeit.

Zitat:

außerdem gibt es seit 3 Tagen kein Strom im Wohn/Schlafzimmer
Vermieter informieren und auffordern das umgehend beheben zu lassen.

marga 03.08.2012 10:21

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Lieber anitari,

1. mein Vertrag ist befristet vom 1.8.12 bis 1.9.2013. Über Kündigung steht nichts.

2.es ist eine EG-Wohnung, ich denke im Winter wird wegen Feuchtigkeit noch schlimmer

3. Vermieter ist seit dem ersten tag des Stromausfalls informiert, Problem wird eventuell!!! erst nächste Woche behoben

vielen Dank für die Antwort!!!

anitari 03.08.2012 10:36

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Zitat:

1. mein Vertrag ist befristet vom 1.8.12 bis 1.9.2013. Über Kündigung steht nichts.
Steht auch ein Grund für die Befristung im Vertrag? Das ist nämlich gemäß § 575 BGB Zeitmietvertrag vorgeschrieben. Ohne Angabe eines Grundes wäre es ein ganz "normaler" unbefristeter Vertrag der jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

Zitat:

2.es ist eine EG-Wohnung, ich denke im Winter wird wegen Feuchtigkeit noch schlimmer
Da wird ja geheizt. Das Problem solcher relativ kühlen Wohnungen ist das vor allem im Sommer falsch gelüftet wird. Nämlich wenn es draußen noch/schon wärmer ist als in den Räumen oder, ganz schlimm, Dauerlüften per angekippten Fenstern. Damit holt man sich quasi die Feuchtigkeit, die in warmer Luft viel höher als in kalter ist, literweise rein.

Zitat:

3. Vermieter ist seit dem ersten tag des Stromausfalls informiert, Problem wird eventuell!!! erst nächste Woche behoben
Eine Woche ohne Strom? Das ist schon heftig. Da wäre auf alle Fälle ein Mietminderung machbar.

Aber warte bitte noch einige Antworten anderer User ab.

Regenmacher 03.08.2012 12:45

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Zitat:

ich habe einen Untermietervertrag für 13 Monate, wo kein Wort über Kündigung steht.
Wenn dieser Mietvertrag einen Kündigungsausschluss über diesen Zeitraum für Mieter und Vermieter enthält, dann ist er gültig und wandelt sich am Ende der Mietzeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Mietrecht: Kündigungsverzicht

Zitat:

und der Elektriker meinte, dass man wahrscheinlich einen Kanal im Mauer machen sollte.
Das verstehe ich jetzt nicht, ich bin ja auch kein Elektriker, nur ein Ingenieur.

marga 06.08.2012 21:17

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Liebes Forum,

danke für Eure Ratschläge!! Nun habe ich die Wohnung gekündigt mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

Noch eine Frage:

ich habe seit einer Woche kein Strom im Wohn=Schlafzimmer (nur in der Küche und im Flur), der Vermieter weiss Bescheid (telefonisch), die Elektriker waren letzte Woche da. Allerdings der Versuch Strom wiederherzustellen war vergebens. Nun warten die Elektriker auf die Erlaubnis des Hauseigentümers (mein Vermieter ist nicht gleich Hausbesitzer), dass man bestimmte kostenintensive Reparaturarbeiten durchführt (ein Kanal in der Wand). Allerdings können Sie diesen Eigentümer nicht erreichen - evntl. ist er im urlaub.
Was kann ich tun? Diese Woche wird es höchstwahrscheinlich nun wieder nicht repariert. Ist dies ein Grund zur Mietkürzung?
Zu beachten: in meinem Untermietervertrag steht, dass ich für alle Nebenkosten eine Pauschale zahle.

Vielen Dank!
Marga

anitari 07.08.2012 09:06

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
Zitat:

Ist dies ein Grund zur Mietkürzung?
Mit Sicherheit. Aber laß Dich da bitte fachlich (Anwalt oder Mieterbund) beraten bzw. Dir helfen. Als Laie kann man da viel falsch machen und schwups hat man Mietschulden am Hals.

Recht-Einfach 13.08.2012 14:20

AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
 
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