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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Hallo liebes Forum,
ich bin ganz neu hier. Hier meine Angelegnehheit: ich habe einen Untermietervertrag für 13 Monate, wo kein Wort über Kündigung steht. Ich bin offiziel ab 1. August eingezogen und habe einige Mängel festgestellt: vor allem Feuchtigkeit - die ganze Kleidung ist feucht und muffelig, außerdem gibt es seit 3 Tagen kein Strom im Wohn/Schlafzimmer und der Elektriker meinte, dass man wahrscheinlich einen Kanal im Mauer machen sollte. Außerdem ist es in der Wohnung recht dunkel. Aber am meisten macht mir die Feuchtigkeit sorgen,weil es gesundheitsgefährdend ist nach meiner Meinung. Beträgt dann nach dem Gesetz die Kündigungsfrist 3 Monate oder wäre es möglicht eine fristlose kündigung hier anzuwenden (wg. Feuchtigkeit)? Sollte man einen Gutachter holen dafür? Vielen-vielen Dank für alle Tipps!!!! viele Grüsse Margarita |
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
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#3
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Lieber anitari,
1. mein Vertrag ist befristet vom 1.8.12 bis 1.9.2013. Über Kündigung steht nichts. 2.es ist eine EG-Wohnung, ich denke im Winter wird wegen Feuchtigkeit noch schlimmer 3. Vermieter ist seit dem ersten tag des Stromausfalls informiert, Problem wird eventuell!!! erst nächste Woche behoben vielen Dank für die Antwort!!! |
#4
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
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Aber warte bitte noch einige Antworten anderer User ab. |
#5
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
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Mietrecht: Kündigungsverzicht Zitat:
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#6
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Liebes Forum,
danke für Eure Ratschläge!! Nun habe ich die Wohnung gekündigt mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Noch eine Frage: ich habe seit einer Woche kein Strom im Wohn=Schlafzimmer (nur in der Küche und im Flur), der Vermieter weiss Bescheid (telefonisch), die Elektriker waren letzte Woche da. Allerdings der Versuch Strom wiederherzustellen war vergebens. Nun warten die Elektriker auf die Erlaubnis des Hauseigentümers (mein Vermieter ist nicht gleich Hausbesitzer), dass man bestimmte kostenintensive Reparaturarbeiten durchführt (ein Kanal in der Wand). Allerdings können Sie diesen Eigentümer nicht erreichen - evntl. ist er im urlaub. Was kann ich tun? Diese Woche wird es höchstwahrscheinlich nun wieder nicht repariert. Ist dies ein Grund zur Mietkürzung? Zu beachten: in meinem Untermietervertrag steht, dass ich für alle Nebenkosten eine Pauschale zahle. Vielen Dank! Marga |
#7
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
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#8
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AW: Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
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Stichworte |
feuchtigkeit, kündigung, kündigungsverzicht |
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