Zitat:
1. mein Vertrag ist befristet vom 1.8.12 bis 1.9.2013. Über Kündigung steht nichts.
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Steht auch ein Grund für die Befristung im Vertrag? Das ist nämlich gemäß
§ 575 BGB Zeitmietvertrag vorgeschrieben. Ohne Angabe eines Grundes wäre es ein ganz "normaler" unbefristeter Vertrag der jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Zitat:
2.es ist eine EG-Wohnung, ich denke im Winter wird wegen Feuchtigkeit noch schlimmer
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Da wird ja geheizt. Das Problem solcher relativ kühlen Wohnungen ist das vor allem im Sommer falsch gelüftet wird. Nämlich wenn es draußen noch/schon wärmer ist als in den Räumen oder, ganz schlimm, Dauerlüften per angekippten Fenstern. Damit holt man sich quasi die Feuchtigkeit, die in warmer Luft viel höher als in kalter ist, literweise rein.
Zitat:
3. Vermieter ist seit dem ersten tag des Stromausfalls informiert, Problem wird eventuell!!! erst nächste Woche behoben
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Eine Woche ohne Strom? Das ist schon heftig. Da wäre auf alle Fälle ein Mietminderung machbar.
Aber warte bitte noch einige Antworten anderer User ab.