Kündigung wegen starker Feuchtigkeit?
Hallo liebes Forum,
ich bin ganz neu hier. Hier meine Angelegnehheit: ich habe einen Untermietervertrag für 13 Monate, wo kein Wort über Kündigung steht.
Ich bin offiziel ab 1. August eingezogen und habe einige Mängel festgestellt: vor allem Feuchtigkeit - die ganze Kleidung ist feucht und muffelig, außerdem gibt es seit 3 Tagen kein Strom im Wohn/Schlafzimmer und der Elektriker meinte, dass man wahrscheinlich einen Kanal im Mauer machen sollte. Außerdem ist es in der Wohnung recht dunkel. Aber am meisten macht mir die Feuchtigkeit sorgen,weil es gesundheitsgefährdend ist nach meiner Meinung.
Beträgt dann nach dem Gesetz die Kündigungsfrist 3 Monate oder wäre es möglicht eine fristlose kündigung hier anzuwenden (wg. Feuchtigkeit)? Sollte man einen Gutachter holen dafür?
Vielen-vielen Dank für alle Tipps!!!!
viele Grüsse
Margarita
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