Kündigung wegen LärmBelästigung
Hallo.
Wir haben eine fristlose Kündigung erhalten mit Zusatz falls sie nicht haltbar wäre eine fristgerechte Kündigung zum 31.12. Es gab vorher keinerlei schriftverkehr oder vergleichbares was auf ein Verstoßes gegen die Hausordnung hingewiesen hätte. An dem Tag der Kündigung ist uns durch einen Unfall das glas in der Wohnungstür kaputt gegangen. diese wurde aber repariert. heute kam die Androhung des Anwalts wegen Zwangsräumung. Ist die fristlose Kündigung legitim oder zählt die fristgerechte Kündigung? Ps. Wenn möglich mit rechtsverweis zum nachlesen ? Besten dank im vorraus. :-) |
AW: Kündigung wegen LärmBelästigung
Zitat:
Genau so wenig kann ich glauben, dass ein Anwalt mit der Zwangsräumung droht, wenn zuvor nichts entsprechendes vorgefallen ist. |
AW: Kündigung wegen LärmBelästigung
Der Grund steht in der Überschrift. wegen Lärmbelästigung. bzw Störung des haus Friedens.
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AW: Kündigung wegen LärmBelästigung
Wenn Sie hier nur halbe Sachen schreiben, dann kann Ihnen kein Forum einen Tipp geben. Ihr Vermieter wird nicht einfach geschrieben haben, dass er Ihnen wegen Lärms die Wohnung kündigt. Da standen mit Sicherheit noch ein paar Sätze mehr.
Aber es wird besser sein, wenn Sie sich auch einen Anwalt nehmen, denn Rechtsberatung ist in Foren nicht erlaubt. |
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