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Kündigung wegen LärmBelästigung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.09.2012, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung wegen LärmBelästigung

Hallo.
Wir haben eine fristlose Kündigung erhalten mit Zusatz falls sie nicht haltbar wäre eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.
Es gab vorher keinerlei schriftverkehr oder vergleichbares was auf ein Verstoßes gegen die Hausordnung hingewiesen hätte. An dem Tag der Kündigung ist uns durch einen Unfall das glas in der Wohnungstür kaputt gegangen. diese wurde aber repariert. heute kam die Androhung des Anwalts wegen Zwangsräumung.

Ist die fristlose Kündigung legitim oder zählt die fristgerechte Kündigung?

Ps. Wenn möglich mit rechtsverweis zum nachlesen ?

Besten dank im vorraus. :-)



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  #2  
Alt 27.09.2012, 17:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung wegen LärmBelästigung

Zitat:
Wir haben eine fristlose Kündigung erhalten mit Zusatz falls sie nicht haltbar wäre eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.
Und der Grund für die fristlose Kündigung wurde nicht angegeben? Das kann ich fast nicht glauben, dass ein Vermieter keinen Grund benennt.

Genau so wenig kann ich glauben, dass ein Anwalt mit der Zwangsräumung droht, wenn zuvor nichts entsprechendes vorgefallen ist.
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  #3  
Alt 29.09.2012, 17:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigung wegen LärmBelästigung

Der Grund steht in der Überschrift. wegen Lärmbelästigung. bzw Störung des haus Friedens.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.09.2012, 17:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung wegen LärmBelästigung

Wenn Sie hier nur halbe Sachen schreiben, dann kann Ihnen kein Forum einen Tipp geben. Ihr Vermieter wird nicht einfach geschrieben haben, dass er Ihnen wegen Lärms die Wohnung kündigt. Da standen mit Sicherheit noch ein paar Sätze mehr.

Aber es wird besser sein, wenn Sie sich auch einen Anwalt nehmen, denn Rechtsberatung ist in Foren nicht erlaubt.
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Stichworte
fristlose kündigung, lärmbelästigung


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