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Alt 27.09.2012, 16:43
real real ist offline
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Registriert seit: 27.09.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung wegen LärmBelästigung

Hallo.
Wir haben eine fristlose Kündigung erhalten mit Zusatz falls sie nicht haltbar wäre eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.
Es gab vorher keinerlei schriftverkehr oder vergleichbares was auf ein Verstoßes gegen die Hausordnung hingewiesen hätte. An dem Tag der Kündigung ist uns durch einen Unfall das glas in der Wohnungstür kaputt gegangen. diese wurde aber repariert. heute kam die Androhung des Anwalts wegen Zwangsräumung.

Ist die fristlose Kündigung legitim oder zählt die fristgerechte Kündigung?

Ps. Wenn möglich mit rechtsverweis zum nachlesen ?

Besten dank im vorraus. :-)



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