Kündigung wegen LärmBelästigung
Hallo.
Wir haben eine fristlose Kündigung erhalten mit Zusatz falls sie nicht haltbar wäre eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.
Es gab vorher keinerlei schriftverkehr oder vergleichbares was auf ein Verstoßes gegen die Hausordnung hingewiesen hätte. An dem Tag der Kündigung ist uns durch einen Unfall das glas in der Wohnungstür kaputt gegangen. diese wurde aber repariert. heute kam die Androhung des Anwalts wegen Zwangsräumung.
Ist die fristlose Kündigung legitim oder zählt die fristgerechte Kündigung?
Ps. Wenn möglich mit rechtsverweis zum nachlesen ?
Besten dank im vorraus. :-)
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|