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WirZwei 28.09.2012 11:40

Sonderkündigung wegen Mieterhöhung
 
Hallochen in die Runde.

Wir sind ein Paar und leben in einer Wohnung.
letzte Woche flatterte uns eine Mieterhöhung nach § 558 ins Haus die zum 1.12.2012 wirksam werden soll.
Da wir eh ausziehen wollen und eine neue Wohung haben , kündigten wir , gestern, gemäss Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB zum 30.11.
Wenn wir normal gekündigt hätte, ohne Mieterhöhungsbegehren, wäre unsere Kündigungsfrist bis zum 31 Dez gelaufen. Dann hätten wir im Dezember eine Doppelmiete zu tragen, (alte Wohnung und neue Wohnung) was uns schwer fällt.
Meint ihr dass wir aufgrund des Sonderkündigungsrecht auch zum 30.11 aus dem Vertrag rauskommen werden oder müssen wir doch damit rechnen den Dezember noch zu zahlen (Miete) ?.

Danke für Antworten.

Saskia und Martin

Regenmacher 28.09.2012 13:01

AW: Sonderkündigung wegen Mieterhöhung
 
Sie haben doch schon gelesen, was der § 561 BGB für Sie bedeutet. Befürchten Sie, dass Ihr Vermieter den Sinn nicht versteht oder akzeptiert?

WirZwei 01.10.2012 00:11

AW: Sonderkündigung wegen Mieterhöhung
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 5854)
Sie haben doch schon gelesen, was der § 561 BGB für Sie bedeutet. Befürchten Sie, dass Ihr Vermieter den Sinn nicht versteht oder akzeptiert?

Guten Abend,
ja wir befürchten dass der Vernieter es doch darauf anlegen könnte den Dezember uns noch aufzudrücken. Es handel sich um eine Wohnungsbaugesellschaft die eine eigene Rechtsabteilung hat und bekannt ist dafür in Berlin einen etwas unsauberen Ruf zu haben.
Da ist das schon fraglich ob wir da rauskommen zum 30.11.
Zudem , man könnte den 561 auch so auslegen dass man erst einmal zwei Monate Frist hat zum Wiederspruch und dann kündigt.

Deswegen...

lG

Saskia und Martin


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