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Sonderkündigung wegen Mieterhöhung

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 28.09.2012, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2012
Beiträge: 5
Standard Sonderkündigung wegen Mieterhöhung

Hallochen in die Runde.

Wir sind ein Paar und leben in einer Wohnung.
letzte Woche flatterte uns eine Mieterhöhung nach § 558 ins Haus die zum 1.12.2012 wirksam werden soll.
Da wir eh ausziehen wollen und eine neue Wohung haben , kündigten wir , gestern, gemäss Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB zum 30.11.
Wenn wir normal gekündigt hätte, ohne Mieterhöhungsbegehren, wäre unsere Kündigungsfrist bis zum 31 Dez gelaufen. Dann hätten wir im Dezember eine Doppelmiete zu tragen, (alte Wohnung und neue Wohnung) was uns schwer fällt.
Meint ihr dass wir aufgrund des Sonderkündigungsrecht auch zum 30.11 aus dem Vertrag rauskommen werden oder müssen wir doch damit rechnen den Dezember noch zu zahlen (Miete) ?.

Danke für Antworten.

Saskia und Martin



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  #2  
Alt 28.09.2012, 13:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigung wegen Mieterhöhung

Sie haben doch schon gelesen, was der § 561 BGB für Sie bedeutet. Befürchten Sie, dass Ihr Vermieter den Sinn nicht versteht oder akzeptiert?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.10.2012, 00:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Sonderkündigung wegen Mieterhöhung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie haben doch schon gelesen, was der § 561 BGB für Sie bedeutet. Befürchten Sie, dass Ihr Vermieter den Sinn nicht versteht oder akzeptiert?
Guten Abend,
ja wir befürchten dass der Vernieter es doch darauf anlegen könnte den Dezember uns noch aufzudrücken. Es handel sich um eine Wohnungsbaugesellschaft die eine eigene Rechtsabteilung hat und bekannt ist dafür in Berlin einen etwas unsauberen Ruf zu haben.
Da ist das schon fraglich ob wir da rauskommen zum 30.11.
Zudem , man könnte den 561 auch so auslegen dass man erst einmal zwei Monate Frist hat zum Wiederspruch und dann kündigt.

Deswegen...

lG

Saskia und Martin
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Stichworte
mieterhöhung, sonderkündigung


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