Zitat:
Zitat von Regenmacher
Sie haben doch schon gelesen, was der § 561 BGB für Sie bedeutet. Befürchten Sie, dass Ihr Vermieter den Sinn nicht versteht oder akzeptiert?
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Guten Abend,
ja wir befürchten dass der Vernieter es doch darauf anlegen könnte den Dezember uns noch aufzudrücken. Es handel sich um eine Wohnungsbaugesellschaft die eine eigene Rechtsabteilung hat und bekannt ist dafür in Berlin einen etwas unsauberen Ruf zu haben.
Da ist das schon fraglich ob wir da rauskommen zum 30.11.
Zudem , man könnte den 561 auch so auslegen dass man erst einmal zwei Monate Frist hat zum Wiederspruch und dann kündigt.
Deswegen...
lG
Saskia und Martin