Hallochen in die Runde.
Wir sind ein Paar und leben in einer Wohnung.
letzte Woche flatterte uns eine Mieterhöhung nach § 558 ins Haus die zum 1.12.2012 wirksam werden soll.
Da wir eh ausziehen wollen und eine neue Wohung haben , kündigten wir , gestern, gemäss Sonderkündigungsrecht nach
§ 561 BGB zum 30.11.
Wenn wir normal gekündigt hätte, ohne Mieterhöhungsbegehren, wäre unsere Kündigungsfrist bis zum 31 Dez gelaufen. Dann hätten wir im Dezember eine Doppelmiete zu tragen, (alte Wohnung und neue Wohnung) was uns schwer fällt.
Meint ihr dass wir aufgrund des Sonderkündigungsrecht auch zum 30.11 aus dem Vertrag rauskommen werden oder müssen wir doch damit rechnen den Dezember noch zu zahlen (Miete) ?.
Danke für Antworten.
Saskia und Martin