Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit
Hallo, hab da ein kleines Problem und brauche fachkundige Hilfe.....
Hab Ende September nen Mietvertrag für den 1.12.unterschrieben..... Nun bin ich am 15.10. gekündigt worden in der Probezeit im Job und werde nun wieder in die Heimat ziehen und auch ganz sicher nicht in diese Wohnung gehen.... Vermieter weiß nun Bescheid, dass ich gekündigt werde und die Wohnung nicht nehme. Wie geht es nun weiter?! Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation? Welche Pflichten hab ich? Danke für eure Hilfe!!! |
AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit
Zitat:
Sie können auch sofort zum genannten Termin kündigen. Zitat:
Aber vielleicht entlässt Sie ja der Vermieter aus Kulanz aus dem Vertrag, da sollte man auf jeden Fall ganz, ganz lieb nachfragen. Aber auch hier bitte alles schrifdtlich bestätigen lassen. |
AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit
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Zitat:
Das währen im günstigsten Fall nur 2 MM. |
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