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Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.10.2012, 23:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2012
Beiträge: 1
Standard Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Hallo, hab da ein kleines Problem und brauche fachkundige Hilfe.....

Hab Ende September nen Mietvertrag für den 1.12.unterschrieben.....

Nun bin ich am 15.10. gekündigt worden in der Probezeit im Job und werde nun wieder in die Heimat ziehen und auch ganz sicher nicht in diese Wohnung gehen....

Vermieter weiß nun Bescheid, dass ich gekündigt werde und die Wohnung nicht nehme.

Wie geht es nun weiter?! Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation?

Welche Pflichten hab ich?

Danke für eure Hilfe!!!



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  #2  
Alt 18.10.2012, 08:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Zitat:
Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation?
Ja, das Mietrecht sieht nicht vor, dass der Mieter arbeitslos wird. Deshalb beträgt auch hier die Frist 3 Monate. Z.B. schriftlich bis zum dritten Werktag des November (04.11.) gekündigt, dann endet der Vertrag am 31.01.2013.

Sie können auch sofort zum genannten Termin kündigen.

Zitat:
Welche Pflichten hab ich?
Bis zum Ende der Mietzeit die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu bezahlen.

Aber vielleicht entlässt Sie ja der Vermieter aus Kulanz aus dem Vertrag, da sollte man auf jeden Fall ganz, ganz lieb nachfragen. Aber auch hier bitte alles schrifdtlich bestätigen lassen.
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  #3  
Alt 19.10.2012, 15:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Zitat:
Wie geht es nun weiter?!
Den Vertrag fristgerecht kündigen. Was sonst. Das ist jetzt, wenn es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist, zum 31.01.2013 möglich.

Zitat:
Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation?
Der Vermieter ist nicht Schuld an der "außergewöhnlichen Situation". Also ja.

Zitat:
Welche Pflichten hab ich?
Wenn Ihnen der Vermieter nicht entgegen kommt und Sie aus dem Vertrag entläßt, Miete + NK bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

Das währen im günstigsten Fall nur 2 MM.
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist


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