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Alt 19.10.2012, 15:42
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Zitat:
Wie geht es nun weiter?!
Den Vertrag fristgerecht kündigen. Was sonst. Das ist jetzt, wenn es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist, zum 31.01.2013 möglich.

Zitat:
Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation?
Der Vermieter ist nicht Schuld an der "außergewöhnlichen Situation". Also ja.

Zitat:
Welche Pflichten hab ich?
Wenn Ihnen der Vermieter nicht entgegen kommt und Sie aus dem Vertrag entläßt, Miete + NK bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

Das währen im günstigsten Fall nur 2 MM.
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