Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.10.2012, 08:20
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung des Mietvertrags vor Mietantritt wegen Arbeitslosigkeit

Zitat:
Kann der Vermieter Geld von mir verlangen bei solch einer außergewöhnlichen Situation?
Ja, das Mietrecht sieht nicht vor, dass der Mieter arbeitslos wird. Deshalb beträgt auch hier die Frist 3 Monate. Z.B. schriftlich bis zum dritten Werktag des November (04.11.) gekündigt, dann endet der Vertrag am 31.01.2013.

Sie können auch sofort zum genannten Termin kündigen.

Zitat:
Welche Pflichten hab ich?
Bis zum Ende der Mietzeit die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu bezahlen.

Aber vielleicht entlässt Sie ja der Vermieter aus Kulanz aus dem Vertrag, da sollte man auf jeden Fall ganz, ganz lieb nachfragen. Aber auch hier bitte alles schrifdtlich bestätigen lassen.
Mit Zitat antworten