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suzy quattro 14.05.2009 19:57

Abmahnung wegen "Belästigung"
 
Ich habe seit Dezember 2008 eine Wohnung gemietet, die ich allerdings nur sporadisch nutze, weil ich meistens bei meinem Partner übernachte.
Wenn ich zu Hause bin, bekomme ich natürlich auch Besuch. Ein- oder zweimal ist es passiert, daß ein Besucher sich bei einer Nachbarin "verklingelt" und nach mir gefragt hat.
Daraus leiten die lieben Nachbarn nun her, daß ich in der Wohnung ein Bordell betreibe.
Mein Vermieter hat mich deshalb angesprochen und gemeint, daß von seiner Seite aus alles in Ordnung sei, ich solle das auch noch persönlich mit den entsprechenden Nachbarn klären.
Das habe ich auch versucht. Hierbei ist eine der "Damen" derart aggressiv und beleidigend geworden, hat mich "Nutte" genannt - übrigens auch gegenüber einem Bekannten von mir, der mich besuchen wollte - und droht mir mit dem Rechtsanwalt!
Ich habe den Vermieter über den Ausgang der Unterredung informiert. Jetzt schickt er mir eine e-Mail, in dem er ausdrücklich darauf hinweist, daß die Wohnung nur zu Wohn- und nicht zu gewerblichen Zwecken an mich vermietet ist.
Ist das jetzt eine Abmahnung? Wenn nein, wie muss die formell aussehen? Und wie kann ich mich wehren, wenn die Nachbarn weiterhin solche Behauptungen aufstellt? Die kann ja einfach behaupten, sie würde weiterhin durch Klingeln belästigt, und ich kann das Gegenteil nicht nachweisen.
Danke im Voraus.

Recht-Einfach 15.05.2009 14:32

AW: Abmahnung wegen "Belästigung"
 
Hallo Suzy Quattro,

eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden. In deinem Fall würde ich der E-Mail vom Vermieter jedoch nicht allzu viel Beachtung beschenken, zumindest nicht im Bereich einer Abmahnung. Er will sich nur absichern, falls es doch so sei, wie deine Nachbarin sagt und die Wohnung gewerblich genutzt wird.

Aber dies ist ja laut deiner Aussage nicht der Fall. Also brauchst du auch keine Befürchtungen haben. Sollte deine Nachbarin weiter rumerzählen, dass du eine Prostituierte bist, kannst du sie auch wegen Verleumnung anzeigen. Warum sie mit einem Rechtsanwalt droht ist mir schleierhaft.

Die hat vermutlich soviel Ahnung von Recht wie ich vom Kühe melken (also keine)

Ich würde mich nicht verrückt machen. Sollte weiter irgendwas kommen, ist derjenige auch in der Beweispflicht, das heißt, dir muss nachgewiesen werden ein Bordell in der Wohnung zu betreiben.

Und vielleicht solltest du über ein eindeutigeres Klingel- und / oder Türschild nachdenken ;)


Freundliche Grüße und ich bin gerne für weitere Fragen bereit,


Mietrecht Einfach

suzy quattro 15.05.2009 16:57

AW: Abmahnung wegen "Belästigung"
 
Hallo,
vielen dank für die schnelle Antwort.
Gut, dann warte ich erstmal in Ruhe ab, was da noch so kommt.
Was meintest Du mit eindeutigerem Türschild?? Da steht ganz normal mein Nachname.
Soll ich einen Zusatz darunter setzen: " Dies ist kein Bordell" - das wäre doch mal was....:D

Liebe Grüße
Sabine

Recht-Einfach 16.05.2009 16:14

AW: Abmahnung wegen "Belästigung"
 
Hallo Sabine,

so hab ich das natürlich nicht gemeint :)

Ich weiß ja nicht, wie deine derzeitigen Klingel- und Türschilder aussehen, aber scheinbar kommt es ja zu Verwechselungen mit der Nachbarin - und das ist ja der Grund, warum bei ihr scheinbar ab und an geklingelt wurde.

Vielleicht sind deine Schilder ausgeblichen oder einfach nicht so gut lesbar?

So war das gemeint - diese auszutauschen, falls sie nicht in Ordnung seien.

Zu deinem oben genannten Zusatz würde ich nicht unbedingt raten :D


Lieben Gruß und weiterhin viel Erfolg,


Mietrecht Einfach

suzy quattro 17.05.2009 15:54

AW: Abmahnung wegen "Belästigung"
 
Hallo,
ich hatte schon über eine Umbenennung in "Maria Magdalena" nachgedacht...:p

Nein, die Türschilder sind alle gut lesbar und auch einheitlich in der Schrift, vom Vermieter selbst so gemacht, daran kanns also nicht liegen.

LG Sabine


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