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phoenixlp 25.10.2012 22:01

Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall
 
Guten Abend ....... folgendes Problem: Opa verstorben, alter Mietvertrag, der 4 Wochen Kündigungsfrist festsetzt. Vermieter besteht weiterhin auf 3 Monate. Wohnung soweit beräumt und sauber, wollte Samstag Wohnung übergeben, da wir schon zuviel Miete bezahlt haben. Frage. Ist es rechtens, wenn ich ihm heut gesagt habe, dass ich Samstag die Wohnung übergeben möchte ?? Er meint, im Mietvertrag steht was anderes.
Für jegliche Antwort bin ich sehr dankbar.

MfG Hagen

Sange 26.10.2012 05:49

AW: Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall
 
Die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist bindend.

Dies gilt bei einer kürzeren Kündigungsfrist nur für den Mieter, aber nicht für den Vermieter.
Der müsste sich an die gesetzlichen Kündigungsfrist für Vermieter halten, bzw. nach § 564 BGB.

§ 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung

anitari 26.10.2012 14:55

AW: Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall
 
Wenn für den Mieter eine kürzere als die gesetzliche K-Frist im Vertrag steht, gilt diese.

Zitat:

Er meint, im Mietvertrag steht was anderes.
Dann halt ihm den Vertrag unter die Nase.


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