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BSHop32 04.11.2012 16:20

Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Hallo, ich habe einen befristeten Mietvertrag am 01.09.2011 abgeschlossen mit Laufzeit von 3 Jahren. Habe ich eine Chance den Mietvertrag vor Ablauf der Frist von 3 jahren zu kündigen und wenn ja mit welchen Möglichkeiten?

Regenmacher 04.11.2012 16:29

AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Da müssen Sie schon etwas genauer werden. Wnn Sie Sie einen echten Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, dann ist der Grund der Befristung angegeben.

Haben Sie aber einen beidseitigen Kündigungausschluss für 3 Jahre vereinbart, dann kommen Sie nur mit Kulanz des Vermieters aus diesen Vertrag. Ihr Vermieter kann also erwarten, dass Sie sich an diesen Vertrag halten, oder Sie versuchen sich "frei" zu kaufen.

BSHop32 04.11.2012 16:34

AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Letzteres mit 3 Jahren auf Kündigung verzichtet. Aber Außerordentliche Gründe bzw. Sonderkündigungsrechte bleiben bestehen.

Regenmacher 04.11.2012 17:00

AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Diese außerordentlichen Gründe müssten aber so schwerwiegend sein, dass sie auch für eine fristlose Kündigung reichen würden. Ein Arbeitsplatzwechsel z.B. würde nicht reichen.

BSHop32 04.11.2012 19:39

AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Hhmm...da gebe es quasi nur entweder die Methode zu betteln aus dem Vertrag raus zu kommen oder die Miete nicht mehr zu bezahlen und auf fristlose Kündigung Vermieterseits zu hoffen, wenn man es ganz radikal machen will.

Sange 05.11.2012 04:37

AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
 
Zitat:

Zitat von BSHop32 (Beitrag 6073)
Hhmm...da gebe es quasi nur entweder die Methode zu betteln aus dem Vertrag raus zu kommen oder die Miete nicht mehr zu bezahlen und auf fristlose Kündigung Vermieterseits zu hoffen, wenn man es ganz radikal machen will.

- Betteln muss man nicht, wenn man keine Verträge unterschreibt die man nicht einhalten kann.

- Miete nicht zahlen kann sehr viel teurer werden, weil man, trotz fristloser Kündigung, möglicherweise für den Schaden des Vermieters bis zum Vertragsablauf aufkommen müsste.

Es gibt eigentlich in so einem Fall nur die Möglichkeit über die Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen zu werden. Aber auch hier ist der Vermieter der Chef im Ring!


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