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Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.11.2012, 16:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 3
Standard Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Hallo, ich habe einen befristeten Mietvertrag am 01.09.2011 abgeschlossen mit Laufzeit von 3 Jahren. Habe ich eine Chance den Mietvertrag vor Ablauf der Frist von 3 jahren zu kündigen und wenn ja mit welchen Möglichkeiten?



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  #2  
Alt 04.11.2012, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Da müssen Sie schon etwas genauer werden. Wnn Sie Sie einen echten Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, dann ist der Grund der Befristung angegeben.

Haben Sie aber einen beidseitigen Kündigungausschluss für 3 Jahre vereinbart, dann kommen Sie nur mit Kulanz des Vermieters aus diesen Vertrag. Ihr Vermieter kann also erwarten, dass Sie sich an diesen Vertrag halten, oder Sie versuchen sich "frei" zu kaufen.
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  #3  
Alt 04.11.2012, 16:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Letzteres mit 3 Jahren auf Kündigung verzichtet. Aber Außerordentliche Gründe bzw. Sonderkündigungsrechte bleiben bestehen.
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  #4  
Alt 04.11.2012, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Diese außerordentlichen Gründe müssten aber so schwerwiegend sein, dass sie auch für eine fristlose Kündigung reichen würden. Ein Arbeitsplatzwechsel z.B. würde nicht reichen.
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  #5  
Alt 04.11.2012, 19:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Hhmm...da gebe es quasi nur entweder die Methode zu betteln aus dem Vertrag raus zu kommen oder die Miete nicht mehr zu bezahlen und auf fristlose Kündigung Vermieterseits zu hoffen, wenn man es ganz radikal machen will.
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  #6  
Alt 05.11.2012, 04:37
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Zitat:
Zitat von BSHop32 Beitrag anzeigen
Hhmm...da gebe es quasi nur entweder die Methode zu betteln aus dem Vertrag raus zu kommen oder die Miete nicht mehr zu bezahlen und auf fristlose Kündigung Vermieterseits zu hoffen, wenn man es ganz radikal machen will.
- Betteln muss man nicht, wenn man keine Verträge unterschreibt die man nicht einhalten kann.

- Miete nicht zahlen kann sehr viel teurer werden, weil man, trotz fristloser Kündigung, möglicherweise für den Schaden des Vermieters bis zum Vertragsablauf aufkommen müsste.

Es gibt eigentlich in so einem Fall nur die Möglichkeit über die Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen zu werden. Aber auch hier ist der Vermieter der Chef im Ring!
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Antwort

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Stichworte
kündigung, kündigungsausschluss, kündigungsverzicht, nachmieter


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