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Alt 05.11.2012, 04:37
Sange
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Standard AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Zitat:
Zitat von BSHop32 Beitrag anzeigen
Hhmm...da gebe es quasi nur entweder die Methode zu betteln aus dem Vertrag raus zu kommen oder die Miete nicht mehr zu bezahlen und auf fristlose Kündigung Vermieterseits zu hoffen, wenn man es ganz radikal machen will.
- Betteln muss man nicht, wenn man keine Verträge unterschreibt die man nicht einhalten kann.

- Miete nicht zahlen kann sehr viel teurer werden, weil man, trotz fristloser Kündigung, möglicherweise für den Schaden des Vermieters bis zum Vertragsablauf aufkommen müsste.

Es gibt eigentlich in so einem Fall nur die Möglichkeit über die Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag entlassen zu werden. Aber auch hier ist der Vermieter der Chef im Ring!
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