AW: Kündigung bei befristetem Mietvertrag
Da müssen Sie schon etwas genauer werden. Wnn Sie Sie einen echten Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, dann ist der Grund der Befristung angegeben.
Haben Sie aber einen beidseitigen Kündigungausschluss für 3 Jahre vereinbart, dann kommen Sie nur mit Kulanz des Vermieters aus diesen Vertrag. Ihr Vermieter kann also erwarten, dass Sie sich an diesen Vertrag halten, oder Sie versuchen sich "frei" zu kaufen.
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