Kündigung nach Trennung
Hallo,
ich bin neu hier und auch noch nie in einem Forum gewesen. Ich bitte also um Entschuldigung, wenn ich die Spielregeln noch nicht ganz beherrsche. :( Nun aber zu meiner Frage: Seit Kurzem habe ich eine Wohnung an ein Ehepaar vermietet. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Sowohl die Kaution als auch die Monatsmiete wird von der Grundsicherung (Sozialhilfe) der Frau beglichen. Der Ehemann wurde kurz nach dem Einzug inhaftiert. Seine Frau hat sich nun entschlossen, sich von ihm zu trennen und hat die Wohnung fristgerecht gekünigt. Ist ihre Kündigung rechtskräftig oder muss sie zusammen mit ihrem Mann kündigen? |
AW: Kündigung nach Trennung
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann muss die Kündigung auch von beiden unterschrieben werden. Eine Inhaftierung eines Mieters verhindert ja nicht die Beibringung der benötigten Unterschrift.
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AW: Kündigung nach Trennung
Zitat:
Eine Teilkündigung nur einer Person ist folglich unwirksam. Hier ist das unter "Erklärungsberechtigte" noch mal erklärt Kündigung im Mietrecht |
AW: Kündigung nach Trennung
Viele Dank für die schnelle und fachkundige Antwort!
SUPER!!!;) |
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