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Susoma 06.11.2012 13:56

Kündigung nach Trennung
 
Hallo,

ich bin neu hier und auch noch nie in einem Forum gewesen. Ich bitte also um Entschuldigung, wenn ich die Spielregeln noch nicht ganz beherrsche.
:(

Nun aber zu meiner Frage:
Seit Kurzem habe ich eine Wohnung an ein Ehepaar vermietet. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Sowohl die Kaution als auch die Monatsmiete wird von der Grundsicherung (Sozialhilfe) der Frau beglichen.
Der Ehemann wurde kurz nach dem Einzug inhaftiert. Seine Frau hat sich nun entschlossen, sich von ihm zu trennen und hat die Wohnung fristgerecht gekünigt.
Ist ihre Kündigung rechtskräftig oder muss sie zusammen mit ihrem Mann kündigen?

Regenmacher 06.11.2012 14:42

AW: Kündigung nach Trennung
 
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann muss die Kündigung auch von beiden unterschrieben werden. Eine Inhaftierung eines Mieters verhindert ja nicht die Beibringung der benötigten Unterschrift.

anitari 06.11.2012 17:05

AW: Kündigung nach Trennung
 
Zitat:

Ist ihre Kündigung rechtskräftig oder muss sie zusammen mit ihrem Mann kündigen?
Die Kündigung müssen alle Personen der Partei Mieter erklären.

Eine Teilkündigung nur einer Person ist folglich unwirksam.

Hier ist das unter "Erklärungsberechtigte" noch mal erklärt

Kündigung im Mietrecht

Susoma 07.11.2012 14:37

AW: Kündigung nach Trennung
 
Viele Dank für die schnelle und fachkundige Antwort!

SUPER!!!;)


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