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moni20071978 30.11.2012 19:13

Kündigungsfrist
 
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist.

Laut Mietvertrag verlängert sie sich nach 5 Jahren Mietdauer um weitere 3 Monate. Der Mietvertrag wurde 2007 abgeschlossen.

So wie ich informiert bin, ist diese Klausel unwirksam.

Bevor ich dem Vermieter aber sage, dass er mit den 6 Monaten falsch liegt, möchte ich ganz sicher gehen.

Gilt hier tatsächlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten, auch wenn im von uns unterschriebenen Mietvertrag etwas anderes steht?

Liebe Grüße
Moni

Sange 01.12.2012 10:37

AW: Kündigungsfrist
 
Zitat:

Laut Mietvertrag verlängert sie sich nach 5 Jahren Mietdauer um weitere 3 Monate. Der Mietvertrag wurde 2007 abgeschlossen.

So wie ich informiert bin, ist diese Klausel unwirksam.
Nachlesen kann man die Kündigungsfristen im § 573c BGB.
- § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

Die Verlängerung nach 5 Jahren Mietdauer bezieht sich ausnahmslos nur auf eine Kündigung durch den Vermieter. Für den Mieter bleibt die Frist immer 3 Monate.
Eine längere Kündigungsfrist kann für den Mieter im Mietvertrag nicht vereinbart werden.


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