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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Kündigungsfrist
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist. Laut Mietvertrag verlängert sie sich nach 5 Jahren Mietdauer um weitere 3 Monate. Der Mietvertrag wurde 2007 abgeschlossen. So wie ich informiert bin, ist diese Klausel unwirksam. Bevor ich dem Vermieter aber sage, dass er mit den 6 Monaten falsch liegt, möchte ich ganz sicher gehen. Gilt hier tatsächlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten, auch wenn im von uns unterschriebenen Mietvertrag etwas anderes steht? Liebe Grüße Moni |
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#2
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AW: Kündigungsfrist
Zitat:
- § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung Die Verlängerung nach 5 Jahren Mietdauer bezieht sich ausnahmslos nur auf eine Kündigung durch den Vermieter. Für den Mieter bleibt die Frist immer 3 Monate. Eine längere Kündigungsfrist kann für den Mieter im Mietvertrag nicht vereinbart werden. |
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kündigungsfrist |
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