Zitat:
Laut Mietvertrag verlängert sie sich nach 5 Jahren Mietdauer um weitere 3 Monate. Der Mietvertrag wurde 2007 abgeschlossen.
So wie ich informiert bin, ist diese Klausel unwirksam.
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Nachlesen kann man die Kündigungsfristen im § 573c BGB.
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§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
Die Verlängerung nach 5 Jahren Mietdauer bezieht sich ausnahmslos nur auf eine Kündigung durch den Vermieter. Für den Mieter bleibt die Frist immer 3 Monate.
Eine längere Kündigungsfrist kann für den Mieter im Mietvertrag nicht vereinbart werden.