Seit 1,5 Jahren Wassereintritt - habe ich Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich wohne seit Juni 2011 in meiner kleiner 1RW Bereits am 3. Tag nach Einzug begann Wasser in den Wohnraum einzutreten Ich habe den Mangel gemeldet und außreichend Frist gesetzt damit sich jemand darum kümmern kann. Leider ist nichts passiert, (außer das Fotos erstellt wurden von den Wasserflecken an der Decke) so das ich gezwungen war die Miete bis zur Beseitigung des Mangels zu mindern. Nun 1,5 Jahre später ist leider noch immer nichts passiert! Trotz mehrfacher,weiterer Nachfrage kam keine Reaktion der Hausverwaltung. Muss ich meine Kündigungsfrist nun einhalten oder kann ich fristlos kündigen?? Ich empfinde die Dauer einfach als zu lange?! |
AW: seit 1,5 Jahren Wassereintritt- habe ich Sonderkündigungsrecht?
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