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Seit 1,5 Jahren Wassereintritt - habe ich Sonderkündigungsrecht?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.12.2012, 09:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.12.2012
Beiträge: 1
Standard Seit 1,5 Jahren Wassereintritt - habe ich Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

ich wohne seit Juni 2011 in meiner kleiner 1RW
Bereits am 3. Tag nach Einzug begann Wasser in den Wohnraum einzutreten

Ich habe den Mangel gemeldet und außreichend Frist gesetzt damit sich jemand darum kümmern kann.

Leider ist nichts passiert, (außer das Fotos erstellt wurden von den Wasserflecken an der Decke) so das ich gezwungen war die Miete bis zur Beseitigung des Mangels zu mindern.

Nun 1,5 Jahre später ist leider noch immer nichts passiert!
Trotz mehrfacher,weiterer Nachfrage kam keine Reaktion der Hausverwaltung.

Muss ich meine Kündigungsfrist nun einhalten oder kann ich fristlos kündigen??
Ich empfinde die Dauer einfach als zu lange?!



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  #2  
Alt 23.12.2012, 10:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: seit 1,5 Jahren Wassereintritt- habe ich Sonderkündigungsrecht?

Zitat:
Trotz mehrfacher,weiterer Nachfrage kam keine Reaktion der Hausverwaltung.
Beweisbar in schriftlicher Form, oder nur Telefonate, an die sich dann niemand mehr erinnert?

Zitat:
oder kann ich fristlos kündigen??
Nein, natürlich nicht! Da Sie schon 18 Monate mit diesem Mangel leben, sind weitere 3 Monate bis zum Ende der Kündigungsfrist durchaus zumutbar.
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Antwort

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Stichworte
fristlose kündigung, mietminderung, sonderkündigung, wasserschaden


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