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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hali halo,
ich bin Student und habe seit Maerz 2010 eine Wohnung von Studentenwerk gemietet. Schon nach Einzug habe ich mehrmals über die unangenehme Feuchtigkeit in der gemieten Wohnung bei der Verwaltung berichtet und beschwert. Am 25 Maerz habe ich Schimmelbildung an den Waenden festgestellt. Und die Verwaltung hatte erst den geringsten Zug am 27 Maerz genommen, Schimmel zu entfernen, da ich zum zweiten mal wegen Schimmel beschwert hatte. Seit dann stand ein Trocknungsgeraet im Schlafzimmer, um die Feutigkeit in der Luft abzusaugen. Dadurch war die Luft im Zimmer dann erheblich trocken. Anschliessend zwei Wochen darauf began es der Reparaturgang in dem Badzimmer wegen den verrosteten Rohrleitung im Wand. Dadurch wurde Dusche entfernt und Wand gerissen. Obwohl eine alternative Duschemoeglichkeit bestand, kostete auch Mühe ins andere Gebaeude hinzulaufen. Die Reparatur der Leitungen ist vor zwei Wochen (14.Mai) abgeschlossen. Leider steht das bloede Trocknungsgeraet bis heute (27. Mai) immer noch bei mir im Schlafzimmer. Dabei hat die Verwaltung am 15.Mai mir ein anderes Wohnobjekt ab 01. Juli angeboten. Anschliesslich habe ich die Kuendigung fuer derzeitige mangelhafte Wohnng bis zum 30. Juni der Verwaltung eingereicht. Aber sie behauptet, dass ich gemaess dem Mietvertrag trotz allem die Miete für Juli und August fuer beide Mietobjekte (insgesamt ueber 800 EURO) zahlen muss, die ich als Student ueberhaupt nicht leisten kann. Die Wohnung, die ich momentan noch drin bin, ist nach der unvollstaendigen Reparatur nicht so schlimm. Nun ist meine Frage dazu, ob ich in diesem Fall noch das Sonderkuendigungsrecht habe, um die Zahlung der doppelten Mieten zu verhindern? Herzlichen Dank im Voraus fuer Ihre Antwort Cube |
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#2
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Gleich zu Beginn der ganzen Arbeiten hätten Sie fristlos kündigen oder die Miete beträchtlich mindern können. Jetzt bleibt Ihnen nur die Mietminderung ab dem Tag der Bauarbeiten bis zur Fertigstellung.
Alles zum Thema Mietminderung finden Sie auf den folgenden Seiten: http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html http://www.schimmel-schimmelpilze.de...immelpilz.html Bedenken Sie, dass diese Geräte zur Trocknung wahre Stromfresser sind. Diese Kosten muss natürlich der Vermieter oder seine Versicherung tragen. |
#3
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Ich bedanke mich für Ihre hilfreiche Antwort. Leider habe ich die fristlose Künding verpasst.
Eine Frage bleibt noch offen. Ich ziehe ehe ab 01.Juli in die neue Wohnung. Die Schlüssel der derzeitigen Whg werde ich komplett zurückgeben. Muss ich trotzdem komplette Miete zahlen, oder kann ich das Nebenkosten sparen. Da mtl. 800 EUR für Studierenden überhaupt nicht in Frage kommen. |
#4
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Zuerst sollten Sie versuchen, dass man Sie quasi als Entschädigung komplett aus dem Mietvertrag der alten Wohnung entlässt.
Zur Miete gehören auch die Nebenkostenvorauszahlungen, leider. Darum sollten Sie ruhig mit einem Anwalt drohen, um Ihre Wünsche und Forderungen durchzusetzen. Lassen Sie sich gegen Vorlage Ihres Einkommensnachweises einen Beratungsschein ausstellen. Damit kostet dann die kompetente Beratung eines Anwalts Ihrer Wahl nur 10,- Euro. |
#5
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danke noch mal für die Antwort. Sie haben mir viel geholfen.
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