AW: Habe ich in dem Fall noch das Sonderkündigungsrecht?
Zuerst sollten Sie versuchen, dass man Sie quasi als Entschädigung komplett aus dem Mietvertrag der alten Wohnung entlässt.
Zur Miete gehören auch die Nebenkostenvorauszahlungen, leider. Darum sollten Sie ruhig mit einem Anwalt drohen, um Ihre Wünsche und Forderungen durchzusetzen.
Lassen Sie sich gegen Vorlage Ihres Einkommensnachweises einen Beratungsschein ausstellen. Damit kostet dann die kompetente Beratung eines Anwalts Ihrer Wahl nur 10,- Euro.
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