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Alt 27.05.2010, 14:59
cube cube ist offline
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Registriert seit: 27.05.2010
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Unglücklich Habe ich in dem Fall noch das Sonderkündigungsrecht?

Hali halo,

ich bin Student und habe seit Maerz 2010 eine Wohnung von Studentenwerk gemietet.
Schon nach Einzug habe ich mehrmals über die unangenehme Feuchtigkeit in der
gemieten Wohnung bei der Verwaltung berichtet und beschwert. Am 25 Maerz habe ich
Schimmelbildung an den Waenden festgestellt. Und die Verwaltung hatte erst den
geringsten Zug am 27 Maerz genommen, Schimmel zu entfernen, da ich zum zweiten mal
wegen Schimmel beschwert hatte. Seit dann stand ein Trocknungsgeraet im Schlafzimmer,
um die Feutigkeit in der Luft abzusaugen. Dadurch war die Luft im Zimmer dann
erheblich trocken.

Anschliessend zwei Wochen darauf began es der Reparaturgang in dem Badzimmer wegen den
verrosteten Rohrleitung im Wand. Dadurch wurde Dusche entfernt und Wand gerissen. Obwohl eine
alternative Duschemoeglichkeit bestand, kostete auch Mühe ins andere Gebaeude hinzulaufen.
Die Reparatur der Leitungen ist vor zwei Wochen (14.Mai) abgeschlossen. Leider steht
das bloede Trocknungsgeraet bis heute (27. Mai) immer noch bei mir im Schlafzimmer.

Dabei hat die Verwaltung am 15.Mai mir ein anderes Wohnobjekt ab 01. Juli angeboten.
Anschliesslich habe ich die Kuendigung fuer derzeitige mangelhafte Wohnng bis zum
30. Juni der Verwaltung eingereicht. Aber sie behauptet, dass ich gemaess dem Mietvertrag
trotz allem die Miete für Juli und August fuer beide Mietobjekte (insgesamt ueber 800 EURO)
zahlen muss, die ich als Student ueberhaupt nicht leisten kann.

Die Wohnung, die ich momentan noch drin bin, ist nach der unvollstaendigen Reparatur
nicht so schlimm. Nun ist meine Frage dazu, ob ich in diesem Fall noch das
Sonderkuendigungsrecht habe, um die Zahlung der doppelten Mieten zu verhindern?

Herzlichen Dank im Voraus fuer Ihre Antwort

Cube



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