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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Ich habe einen neuen Vermieter ...
Meine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wurde verkauft, nun habe ich einen neuen Vermieter und die Probleme fangen an:
1. Er möchte eine Kopie von meinem Mietvertrag. Darf er die von mir verlangen? Warum holt er sich den nicht von meinem jetzigen Vermieter? 2. Von meinem aktuellen Vermieter habe ich noch keine Informationen über den Wechsel erhalten. Der neue Vermieter will von mir sofort einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Muss ich den unterschreiben solange ich noch keine Informationen von meinen alten Vermieter bekommen habe? 3. Der neuen Vermieter will auch sofort die Miete erhöhen. Seit 01.03.2009 ist keine Anpassung erfolgt. Darf der neue Vermieter die Miete jetzt sofort nach dem Kauf um 20 % erhöhen (vorrausgesetzt er bleibt damit Rahmen des Mietspiegels) ohne eine Modernisierung oder andere Leistungen erbracht zu haben oder gibt es Grenzen bei der Erhöhung? Vielen Dank für die Hilfe |
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#2
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AW: Ich habe einen neuen Vermieter ...
Zu 1. Im Sinne eines friedlichen Neubeginns, warum wollen Sie sich stur stellen?
Zu 2. Beim Verkauf der Wohnung wird der Mieter mitgekauft. Mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass kein neuer Mietvertrag benötigt wird. Zu 3. Wenn die Fristen eingehalten werden, dann kann der neue Eigentümer ein förmliches Mieterhöhungsbegehren stellen. Wie das auszusehen hat, finden Sie hinter diesem Link: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete Dazu muss aber der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Einfach zu sagen, ich bin der neue, geht natürlich nicht. |
#3
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AW: Ich habe einen neuen Vermieter ...
Zitat:
Zitat:
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren, auch ohne Modernisierung, um maximal 20 % erhöht werden. Siehe BGB § 558 und Folgende |
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Stichworte |
mieterhöhung, mietvertrag |
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