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Alt 19.01.2012, 12:27
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Ich habe einen neuen Vermieter ...

Zitat:
Der neue Vermieter will von mir sofort einen neuen Mitvertrag unterschrieben haben. Muss ich den unterschreiben solange ich noch keine Informationen von meinen alten Vermieter bekommen habe?
Auch wenn Du, welche auch immer, Informationen vom alten Vermieter bekommst mußt Du keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Der neue Vermieter ist verpflichtet die bestehenden Mietverträge zu übernehmen und fortzusetzen.

Zitat:
Der neuen Vermieter will auch sofort die Miete erhöhen. Seit 01.03.2009 ist keine Anpassung erfolgt. Darf der neue Vermieter die Miete jetzt sofort nach dem Kauf um 20 % erhöhen (vorrausgesetzt er bleibt damit Rahmen des Mietspiegels) ohne eine Modernisierung oder andere Leistungen erbracht zu haben oder gibt es Grenzen bei der Erhöhung?
Sofort nach dem Kauf darf der neue Eigentümer noch gar nichts. Erst wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Vorausgesetzt das Haus wurde nicht zwangsversteigert.

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren, auch ohne Modernisierung, um maximal 20 % erhöht werden. Siehe BGB § 558 und Folgende
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