Zitat:
Der neue Vermieter will von mir sofort einen neuen Mitvertrag unterschrieben haben. Muss ich den unterschreiben solange ich noch keine Informationen von meinen alten Vermieter bekommen habe?
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Auch wenn Du, welche auch immer, Informationen vom alten Vermieter bekommst
mußt Du keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Der neue Vermieter ist verpflichtet die bestehenden Mietverträge zu übernehmen und fortzusetzen.
Zitat:
Der neuen Vermieter will auch sofort die Miete erhöhen. Seit 01.03.2009 ist keine Anpassung erfolgt. Darf der neue Vermieter die Miete jetzt sofort nach dem Kauf um 20 % erhöhen (vorrausgesetzt er bleibt damit Rahmen des Mietspiegels) ohne eine Modernisierung oder andere Leistungen erbracht zu haben oder gibt es Grenzen bei der Erhöhung?
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Sofort nach dem Kauf darf der neue Eigentümer noch gar nichts. Erst wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Vorausgesetzt das Haus wurde nicht zwangsversteigert.
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren, auch ohne Modernisierung, um maximal 20 % erhöht werden. Siehe
BGB § 558 und Folgende