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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo und Guten Tag!
Auf unsere Wohnungsanzeige vor zwei Jahren "Ruhige Wohnung gesucht" meldete sich unser derzeitiger Vermieter und wir mieteten seine - zwar sehr verwohnte - aber vom Zuschnitt, Lage etc. für uns ideale Wohnung an. Den vorhanden Holzestrich wollten wir, wie der Vermieter, der 1. Etage tiefer wohnt, aufarbeiten. Im Zuge der Renovierungsarbeiten stellten wir fest, dass diese Wohnung derart hellhörig ist, dass wir uns entschließen mussten, Parkett sowie eine sehr teure Trittschalldämmung (Universol) zu verlegen, da wir 'jedes Wort verstehen konnten'. Wir arrangierten uns, nach zahlreichen Investitionen in dieser Wohnung, mit der Situation bis im Dez. 2008 die Mieter über uns Nachwuchs bekamen. Seit dem ist die Wohnsituation unerträglich und wir fanden zum 01.04.2010 eine neue (hoffentlich wirklich ruhige) Wohnung und kündigtem Ende Jan. 2010 zum 30.04.10. Unser Vermieter versicherte uns (leider nur mündlich), dass wir einen Nachmieter suchen könnten. Wir fanden fünf Paare - auch mit Kleinkind - (absolut adäquate Personen) die unsere (mit unserem Geld und unserer Arbeitskraft) schön hergerichtete Wohnung, nicht nur zum 15.03. oder 01.04.2010 übernehmen möchten, sondern sich auch schriftlich bereit erklärt haben, einen Abstand für den Parkettboden sowie Fliesenarbeiten etc. an uns zu erstatten. Jetzt will unser Vermieter davon nichts mehr wissen und möchte aufeinmal die Wohnung angeblich nicht mehr vermieten, sondern selbst nutzen. Wenn wir diesen Abstand nicht bekommen und bis Ende 04/2010 zahlen müssen, bedeutet das für uns ein Minus von € 4.000,--. Da wir nur gekündigt haben, weil wir nur noch (auch tagsüber) mit Ohropax unser Whg. ertragen können, sehen wir nicht ein, jetzt auch noch diesen finanziellen Schaden auf uns zu nehmen. Hat jemand hierzu eine Idee, wie wir rechtlich vorgehen können? Gruß Daniela |
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#2
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Ganz kurz und knapp: Nein!
Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart, oder später schriftlich festgehalten, muss ein Vermieter keine vom ausziehenden Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren. Den großen Fehler, den Sie gemacht haben, sollten Sie in der nächsten Wohnung vermeiden. Alle Arbeiten, die über den Rahmen der Schönheitsreparaturen hinaus gehen, nur mit schriftlichem Vertrag vornehmen. In diesen Vertrag gehört auch eine Festlegung der Abstandszahlung für den Fall der Fälle. Für Ihre Noch-Wohnung gilt, dass Sie von Ihrem Vermieter aufgefordert werden können, den Rückbau der von Ihnen angebrachten Dinge, vorzunehmen. |
#3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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