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Alt 02.02.2010, 16:03
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, ohne Ersatzmieterklausel?

Ganz kurz und knapp: Nein!

Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart, oder später schriftlich festgehalten, muss ein Vermieter keine vom ausziehenden Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren. Den großen Fehler, den Sie gemacht haben, sollten Sie in der nächsten Wohnung vermeiden. Alle Arbeiten, die über den Rahmen der Schönheitsreparaturen hinaus gehen, nur mit schriftlichem Vertrag vornehmen.

In diesen Vertrag gehört auch eine Festlegung der Abstandszahlung für den Fall der Fälle.

Für Ihre Noch-Wohnung gilt, dass Sie von Ihrem Vermieter aufgefordert werden können, den Rückbau der von Ihnen angebrachten Dinge, vorzunehmen.
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