Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
Guten Tag,
ich bewohne seit dem 01.12.2012 eine Wohnung und möchte diese jetzt kündigen, da die Fenster undicht sind, kalte Luft aus den Steckdosen zieht und der Vermieter unter mir leider laute Musik bis morgens um 05.00 Uhr super findet. Meine Frage ist nun ob es in diesem Fall, obwohl noch keine schriftliche Aufforderung, diese Mängel abzustellen, an die Vermieterin eingegangen ist, eine Möglichkeit gibt, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen zu können. |
AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
Zitat:
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AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
Vielen Dank, werde ich dann prüfen lassen.
Aufforderung ist heute Morgen raus. MfG |
AW: Kündigung nach 2 Monaten Mietdauer
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Eine Abmahnung an den Vermieter ist erforderlich. Schauen Sie sich mal die §§ 543 und 569 BGB an. ;) Mietrecht Gesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch |
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