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ieva 22.03.2013 11:42

Kündigung
 
Hallo, ich habe folgendes Problem- ich habe de Kündigung meiner Wohnung der Verwaltung am 28.02.13 geschickt, mit einem Rückschein,der am 01.03.13 unterschrieben wurde, somit habe ich zum 30.05.12 gekündigt, die Verwaltung schrieb mir aber am 11.03.dass sie am 11.03. meine Kündigung erhalten hat, somit bestätigt sie mir Wohnungskündigung zum Ende Juni...Ich habe die Kopie des Rückscheins geschickt, darauf kam die Antwort sie kennen den Menschen nicht, der auf dem Rückschein unterschrieben hat, und wieder bestätigen sie mir die Kündigung zum Ende Juni...
Ich habe rausgefunden, dass mein Rückschein der Anwalt ausgefüllt hat, der genau dieselbe Adresse hat wie die Verwaltung..Was soll ich machen?
Vielen dank im Voraus

Regenmacher 23.03.2013 08:25

AW: Kündigung
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie ein Einschreiben an die Hausverwaltung schicken, wie kommt da jetzt ein Anwalt ins Spiel? Ist dieser Anwalt evtl. mit der Verwaltung verbandelt, oder wie?

ieva 23.03.2013 18:31

AW: Kündigung
 
ja, nachdem die Verwaltung mir geschrieben hat, dass der Nachnahme auf dem Rückschein denen gänzlich unbekannt ist, habe ich den Namen im Internet in die Suchmaschine eingegeben, und so gesehen, dass er dieselbe Adresse wie die Verwaltung hat und Rechtsanwalt ist. Auf jeden Fall die Verwaltung ignoriert mein Rückschein und lügt offensichtlich..

Recht-Einfach 25.03.2013 20:47

AW: Kündigung
 
In diesem Fall scheint eine Zustellung ja dennoch nachweisbar.

Ich würde ein Schreiben an die Hausverwalung richten, in welchem Sie noch einmal klar die Kündigung zum 31.05.2013 formulieren und auch sagen, dass Sie diese auf Grund des vorliegenden Rückscheins auch durchsetzen werden!

Des Weiteren sollten Sie vermerken, dass auch die Mietzahlungen nach dem Mai eingestellt werden.

Legen Sie auch Rückzahlung der Mietkaution, sowie Terminvereinbarung für einen Übergabetermin fest. Hier haben wir ein Kündigung Muster:
http://www.forum-recht-einfach.de/mu...ertrag-40.html

Dort können Sie sich Anregungen für die Formulierungen bzgl. Kaution und Wohnungsübergabe holen.


Meine Meinung:
Wenn jemand (die Hausverwaltung) da auf einen erfolgreichen Rechtstreit spekuliert, hat er meiner Meinung nach keine guten Chancen. Das sollten die auch wissen und das Risiko nicht eingehen! Diese Aussage ist aber mit Vorbehalt zu genießen, da ich kein Jurist bin!


Mietrecht Einfach

ieva 30.03.2013 13:14

AW: Kündigung
 
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!


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