Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
Hallo ...,
habe seit Herbst letzten Jahres einen Mieter ( Student) aus Weiß Russland. Habe am 17.05.2013 seine fristlose Kündigung mit der Begründung erhalten, das sein Visum angeblich abgelaufen sei und er nicht weiter studieren kann und das Land verlassen müsse. Die Kündigungsfrist beträgt laut Mietvertrag 3 Monate. Nun will er zum 31.05.2013 die Wohnung verlassen oder besser gesagt übergeben. Nun meine Fragen: Ist eine solche fristlose Kündigung rechtens ?, kann die Kaution einbehalten werden, oder wie verhält man sich am besten? |
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Der Ablauf des Visums dürfte wohl eher als Ausrede benutzt werden und gilt mit Sicherheit nicht als Grund für eine fristlose Kündigung. Bestehen Sie auf Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
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Hallo ...,
schon mal vielen Dank für die Antwort, aber der Mieter beruft sich auf § 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund |
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Haben Sie das Schreiben mit dem Ende der Studienerlaubnis gesehen, oder hat der Mieter nur davon geredet?
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Hallo Regenmacher,
bisher hat er nur davon geredet bzw. in der Kündigung geschrieben, das es mit dem Studium nicht geklappt hat und sein Visum zum 31.05.2013 ausläuft. |
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Haben Sie ihn schon einmal nach der Vorlage der Bescheinigung gebeten? Vielleicht wird die Sache dann etwas klarer, wenn er die Bescheinigung vorlegen kann, oder eben auch nicht.
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Hallo zusammen ...,
leider helfen mir die bisherigen Antworten nicht weiter. Mir geht es, wie bereits o.g., hauptsächlich darum, ob der Mieter bei Studium Aufgabe und Ablauf des Visums fristlos kündigen kann ??? |
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Wenn Ihnen meine/unsere Antworten nicht weiterhelfen, dann gibt es immer noch den Mietrechtsanwalt eine Türe weiter: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
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Zitat:
Die mögliche Begründung für eine Kündigung hat der Mieter in diesem Fall selbst verursacht. Also kann er nicht nach § 543 BGB "fristlos" Kündigen. (§ 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) Wenn er das täte, dann hätte der Vermieter noch zusätzliche Ansprüche an ihn. Hier sollte ein Mietaufhebungsvertrag der richtige Weg sein, denn wenn der Mieter erst mal wieder im Ausland ist, wird es vermutlich nix mehr irgendwelchen Forderungen des Vermieters. |
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