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Iceman 21.05.2013 10:02

Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Hallo ...,
habe seit Herbst letzten Jahres einen Mieter ( Student) aus Weiß Russland. Habe am 17.05.2013 seine fristlose Kündigung mit der Begründung erhalten, das sein Visum angeblich abgelaufen sei und er nicht weiter studieren kann und das Land verlassen müsse.
Die Kündigungsfrist beträgt laut Mietvertrag 3 Monate.
Nun will er zum 31.05.2013 die Wohnung verlassen oder besser gesagt übergeben. Nun meine Fragen: Ist eine solche fristlose Kündigung rechtens ?, kann die Kaution einbehalten werden, oder wie verhält man sich am besten?

Regenmacher 21.05.2013 10:31

AW: fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Der Ablauf des Visums dürfte wohl eher als Ausrede benutzt werden und gilt mit Sicherheit nicht als Grund für eine fristlose Kündigung. Bestehen Sie auf Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist.

Iceman 21.05.2013 13:12

AW: fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Hallo ...,
schon mal vielen Dank für die Antwort, aber der Mieter beruft sich auf
§ 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Regenmacher 21.05.2013 13:40

AW: fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Haben Sie das Schreiben mit dem Ende der Studienerlaubnis gesehen, oder hat der Mieter nur davon geredet?

Iceman 21.05.2013 18:47

AW: fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Hallo Regenmacher,
bisher hat er nur davon geredet bzw. in der Kündigung geschrieben, das es mit dem Studium nicht geklappt hat und sein Visum zum 31.05.2013 ausläuft.

Kiefer 22.05.2013 15:49

AW: fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Haben Sie ihn schon einmal nach der Vorlage der Bescheinigung gebeten? Vielleicht wird die Sache dann etwas klarer, wenn er die Bescheinigung vorlegen kann, oder eben auch nicht.

Iceman 27.05.2013 10:01

AW: Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Hallo zusammen ...,
leider helfen mir die bisherigen Antworten nicht weiter. Mir geht es, wie bereits o.g., hauptsächlich darum, ob der Mieter bei Studium Aufgabe und Ablauf des Visums fristlos kündigen kann ???

Regenmacher 27.05.2013 15:57

AW: Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Wenn Ihnen meine/unsere Antworten nicht weiterhelfen, dann gibt es immer noch den Mietrechtsanwalt eine Türe weiter: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Sange 29.05.2013 19:43

AW: Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
 
Zitat:

Zitat von Iceman (Beitrag 7457)
Hallo zusammen ...,
leider helfen mir die bisherigen Antworten nicht weiter. Mir geht es, wie bereits o.g., hauptsächlich darum, ob der Mieter bei Studium Aufgabe und Ablauf des Visums fristlos kündigen kann ???

Die bisherigen Antworten können ohne Kenntnis des kompletten Sachverhaltes, nicht anders ausfallen.

Die mögliche Begründung für eine Kündigung hat der Mieter in diesem Fall selbst verursacht. Also kann er nicht nach § 543 BGB "fristlos" Kündigen. (§ 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
Wenn er das täte, dann hätte der Vermieter noch zusätzliche Ansprüche an ihn.

Hier sollte ein Mietaufhebungsvertrag der richtige Weg sein, denn wenn der Mieter erst mal wieder im Ausland ist, wird es vermutlich nix mehr irgendwelchen Forderungen des Vermieters.


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