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Constanze 20.07.2013 12:47

Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit
 
Guten Tag,

gerne würde ich wissen, ob es möglich ist eine Räumungsklage hinauszuzögern?
Meine Mutter wohnt seit über 30 Jahren in ihrem Elternhaus zusammen mit ihrer Mutter, in getrennten Wohnungen - Bruder ist jedoch seit 3 Jahren Eigentümer. Da nun aber der Bruder das Haus jetzt für sich umbauen möchte (Eigenbedarf), hat er jetzt über seinen Anwalt meiner Mutter einen Brief geschickt - Räumungsklage. Ab 07.08.2013 muss die Wohnung geräumt sein.
Meine Mutter bezieht auf Grund einer psychischen Krankheit seit einem Jahr Hatz VI. Es kann doch nicht möglich sein, einfach jemanden der Hartz VI bezieht und zusätzlich psychisch erkrankt ist einfach auf die Straße zu setzen bzw. nur solch eine kurze Frist zu geben um auszuziehen?
Da ich Medizin studiere, weiss ich, dass ein psychologisches Gutachten wohl helfen könnte. Was kann man denn noch alles tun?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Regenmacher 20.07.2013 13:11

AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit
 
1. Bei dieser langen Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate.

2. Da eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, geht man mit diesem Schreiben zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungsschein. Die nachfolgende Beratung bei einem Fachanwalt (Mietrecht), kostet dann 10.- € und beinhaltet auch eine Vertretung durch diesen Anwalt vor Gericht, wenn nötig.

Ich denke aber, dass der Gang vor Gericht nicht nötig sein wird, wenn der gewählte Anwalt seinem Kollegen mitteilt, welchen Unsinn er da im Namen seines Mandanten verlangt.

Constanze 20.07.2013 14:02

AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Mutter bezahlt jedoch erst seit 3 Jahren Miete, da ihr Bruder erst zu diesem Zeitpunkt zum Eigentümer des Hauses wurde.
Schriftlich erhielt sie ein Kündigungsschreiben schon im Mai, das leider die Oma, um meine Mutter nicht zu belasten, vorenthalten hatte. Gestern dann die Räumungsklage.
Dachte eben, es würde ohne Anwalt gehen, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Aber wird wohl das Beste sein einen zuzuiehen.

anitari 21.07.2013 16:44

AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit
 
Mal angenommen der Mietvertrag zählt wirklich erst 3 Jahre und sie hat die Kündigung am 3. Werktag im Mai bekommen, dann endet die Kündigungsfrist erst am 31.7.

Vorher kann noch gar keine Räumungsklage eingereicht werden.

Recht-Einfach 28.07.2013 00:24

AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit
 
Ein neuer Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers. "Kauf bricht nicht Miete" ist da das Stichwort, gleiches gilt für Schenkung und Erbe.

Somit genießt die genannte Person die maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten!


Mietrecht Einfach

Meinhart 28.07.2013 14:48

AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit
 
Allerdings würde ich mir keine Illusionen machen, nach den 9 Monaten ist es dann auf jeden Fall vorbei. Trotzdem ein guter Puffer für die Suche nach einer neuen Wohnung.


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