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Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.07.2013, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2013
Beiträge: 2
Standard Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Guten Tag,

gerne würde ich wissen, ob es möglich ist eine Räumungsklage hinauszuzögern?
Meine Mutter wohnt seit über 30 Jahren in ihrem Elternhaus zusammen mit ihrer Mutter, in getrennten Wohnungen - Bruder ist jedoch seit 3 Jahren Eigentümer. Da nun aber der Bruder das Haus jetzt für sich umbauen möchte (Eigenbedarf), hat er jetzt über seinen Anwalt meiner Mutter einen Brief geschickt - Räumungsklage. Ab 07.08.2013 muss die Wohnung geräumt sein.
Meine Mutter bezieht auf Grund einer psychischen Krankheit seit einem Jahr Hatz VI. Es kann doch nicht möglich sein, einfach jemanden der Hartz VI bezieht und zusätzlich psychisch erkrankt ist einfach auf die Straße zu setzen bzw. nur solch eine kurze Frist zu geben um auszuziehen?
Da ich Medizin studiere, weiss ich, dass ein psychologisches Gutachten wohl helfen könnte. Was kann man denn noch alles tun?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar



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  #2  
Alt 20.07.2013, 13:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit

1. Bei dieser langen Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate.

2. Da eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss, geht man mit diesem Schreiben zum Amtsgericht und beantragt einen Beratungsschein. Die nachfolgende Beratung bei einem Fachanwalt (Mietrecht), kostet dann 10.- € und beinhaltet auch eine Vertretung durch diesen Anwalt vor Gericht, wenn nötig.

Ich denke aber, dass der Gang vor Gericht nicht nötig sein wird, wenn der gewählte Anwalt seinem Kollegen mitteilt, welchen Unsinn er da im Namen seines Mandanten verlangt.
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  #3  
Alt 20.07.2013, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Mutter bezahlt jedoch erst seit 3 Jahren Miete, da ihr Bruder erst zu diesem Zeitpunkt zum Eigentümer des Hauses wurde.
Schriftlich erhielt sie ein Kündigungsschreiben schon im Mai, das leider die Oma, um meine Mutter nicht zu belasten, vorenthalten hatte. Gestern dann die Räumungsklage.
Dachte eben, es würde ohne Anwalt gehen, wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Aber wird wohl das Beste sein einen zuzuiehen.
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  #4  
Alt 21.07.2013, 16:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf // Familienstreit

Mal angenommen der Mietvertrag zählt wirklich erst 3 Jahre und sie hat die Kündigung am 3. Werktag im Mai bekommen, dann endet die Kündigungsfrist erst am 31.7.

Vorher kann noch gar keine Räumungsklage eingereicht werden.
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  #5  
Alt 28.07.2013, 00:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Ein neuer Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers. "Kauf bricht nicht Miete" ist da das Stichwort, gleiches gilt für Schenkung und Erbe.

Somit genießt die genannte Person die maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten!


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  #6  
Alt 28.07.2013, 14:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2013
Beiträge: 6
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Allerdings würde ich mir keine Illusionen machen, nach den 9 Monaten ist es dann auf jeden Fall vorbei. Trotzdem ein guter Puffer für die Suche nach einer neuen Wohnung.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
eigenbedarf, erbe, hartz iv, kündigung, kündigungsfrist, räumungsklage, schenkung


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