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Alt 28.07.2013, 00:24
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Räumungsklage wegen Eigenbedarf und Familienstreit

Ein neuer Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des alten Eigentümers. "Kauf bricht nicht Miete" ist da das Stichwort, gleiches gilt für Schenkung und Erbe.

Somit genießt die genannte Person die maximale Kündigungsfrist von 9 Monaten!


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