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Felisina 15.01.2014 10:01

Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist
 
Ein liebes Hallo!:)
Meine Kündigungsfrist endet am 30.06.2014
Vermieter möchte selber einzeihen und mit den Umbauarbeiten schon früher beginnen.
Wenn ich jetzt angenommen eine Wohnung gefunden habe, in der ich sofort einziehen könnte,
muss ich die Miete dennoch bis zum 30.6. zahlen?

Regenmacher 15.01.2014 10:58

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
Sie sollten für diesen Fall mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, in dem diese Modalitäten geklärt werden.

Aber warum 30.06., bestand hier ein befristeter Mietvertrag?

Felisina 15.01.2014 11:05

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
Zuerst hatte er zum 31.3.2014 gekündigt.
Nur weil ich über 5 Jahre in der Wohnung lebe, verängert sich die Kündigungszeit um 3 Monate, deswegen 30.06.2014...

Muss ich den Aufhebungsantrag stellen?

Regenmacher 15.01.2014 11:24

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
D.h. dann, dass der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen hat. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen Mieter und Vermieter schriftlich getroffen wird. In diesem Schreiben sollte zum Ausdruck kommen, was passiert, wenn sie eine Wohnung früher finden, damit Sie keine Miete mehr bezahlen müssen und der Vermieter mit dem Umbau beginnen kann.

Mietrecht: der Mietaufhebungsvertrag

Felisina 15.01.2014 11:34

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
Dankeschön:)
Ja wegen Eigenbedarf hat er gekündigt,
weil er zum 31.03.2014 gefristet hat, habe ich einen Widerspruch gemacht und zum 30.06.2014
Ich habe noch keine Rückantwort darauf....

Kann ein Aufhebungsvertrag von mir sowohl auch vom Vermieter gemacht werden.?

Regenmacher 15.01.2014 12:21

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
Wenn Sie auf den Link geklickt hätten, wäre die Nachfrage nicht nötig gewesen.

Felisina 15.01.2014 12:23

AW: KÜNDIGUNG: Auszug vor Ablauf
 
jaa habe ich....
aber vielleicht verstehe ich das Amtsdeutsch nicht sonderlich

dennoch danke


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