Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung bei Wohngemeinschaft
Hallo allerseits!
Mein Problem ist Folgendes: Ich möchte gerne mit zwei Bekannten eine Wohnung anmieten (WG-Gründung). Im Mietvertrag würden alle drei als Hauptmieter aufgeführt sowie ein gegenseitiger zweijähriger Kündigungsverzicht vereinbart werden, nach zwei Jahren geht dieser dann in die normale Dreimonatskündigungsfrist über. Die Frage ist nun: Unter welchen Bedingungen könnte einer von uns dennoch innerhalb der ersten zwei Jahre ausziehen? Was ich bis jetzt gefunden habe, ist wenig erfreulich. Zwar wird als Grund für eine außerordentliche Kündigung angegeben, dass das Verbleiben des Mieters im Mietvertrag unzumutbar für ihn ist, aber an konkreten Beispielen habe ich nur gefunden, dass diese Unzumutbarkeit immer im Verhalten des Vermieters oder einer Eigenschaft des Mietobjektes begründet sein muss. Persönliche Gründe, wie z.B. ein Umzug in eine andere Stadt, könnten demnach vom Mieter nicht geltend gemacht werden, auch wenn er sich durch die doppelte Miete finanziell übernimmt. Stimmt das? Kann man in so einem Fall dann das Recht einfordern, untervermieten zu dürfen? Fallen Kündigungsfristen weg, wenn man einen Nachmieter findet? Für Eure Beiträge bedanke ich mich jetzt schon. Schönste Grüße, Marli |
AW: Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung
Hier steht doch alles: https://www.google.de/#q=wohngemeinschaft+gr%C3%BCnden
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AW: Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung
Sorry, Regenmacher, aber da steht gar nichts zum eigentlichen Sachverhalt meiner Frage.
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AW: Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung
In diesem Forum werden allgemeine Fragen zum Mietrecht durch Tipps und Hinweise beantwortet. Darum auch mein Link zu Google. Dort müssen Sie zwar etwas suchen, um zu erfahren, dass eine WG Ihrer Machart eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist und die kann eine einzelne Person nicht verlassen, kündigen, auflösen.
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AW: Mögliche Gründe für außerordentliche Kündigung bei Wohngemeinschaft
Eine Alternative wäre hier nur ein Hauptmieter und zwei Untermieter mit separaten Verträgen. Dies sollte aber im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen werden.
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