Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis
Hallo,
ich habe für meine Mutter eine Haushaltshilfe bzw. Pflegerin mit Wohnung im Haus von meiner Mutter eingestellt. Im Falle des Ablebens von meiner Mutter wird das Haus verkauft und die Mieterin soll wie bisher mündlich vereinbart dann auch wieder aus der Wohnung ausziehen. Wir haben die Wohnung nur in Verbindung mit der Pflegevereinbarung vermietet (stand jahrelang leer). Hierbei wird die Miete mit der Pflegeleistung verrechnet. Wie sieht es beim Ableben meiner Mutter rechtlich aus. Ich gehe mal davon aus, dass ich der Mieterin auch eine Kündigungsfrist gewähren muss. Reichen da 3 Monate aus und wenn ja ist dann auch die Miete fällig, wenn sie keine weiteren Arbeiten übernimmt? Wie regele ich das am Besten, dass ich die Mieterin unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen dann auch tatsächlich die Wohnung räumt und nicht auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses besteht. Gruß magnum |
AW: Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis
Hallo magnum,
generell steht dem Vermieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu. Dafür muss einer der drei folgenden Punkte vorliegen: Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter Ich vermute Punkt 3 ist für Euch interessant. Des Weiteren kann bei einem längeren Mietverhältnis auch eine längere Kündigungsfrist gelten. Dies bitte ich zu beachten. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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