Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Kündigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/)
-   -   Kündigungsversuch gescheitert (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/kuendigungsversuch-gescheitert-45.html)

Passichris82 30.06.2008 16:46

Kündigungsversuch gescheitert
 
Hallo Mietrecht-Einfach.de,

im November 2007 zog meine Freundin in eine 2-Zimmerwohnung für die ein Mietvertrag mit folgenden Klauseln geschlossen wurde...

Die Parteien vereinbaren für die Zeit vom Beginn des Mietverhältnisses bis zum 15.11.2009 den gegenseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Der Mietvertrag kann frühestens ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

und

Die Parteien stellen klar, dass es sich bei der vorgenannten Regelung um keine Befristung handelt und das das Mietverhältnis nach Ablauf der Zeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung wie vorher als unbefristet gilt.


Nach ca. 5 Wochen begann dann der erste Ärger in diesem Wohnhaus loszubrechen. Es landeten vermehrt Briefe und handschriftlich verfasste Zettel im Briefkasten meiner Freundin, mit der Aufforderung die "ständige Lärmbelästigung während der Nachtruhe" sowie das "rauchen von Zigaretten im Treppenhaus" zu unterlassen! Desweiteren kam vom Vermieter eine Abmahnung aufgrund "zahlreicher Beschwerden von Mitmietern"!
Hierzu ist allerdings zu erwähnen das meine Freundin nach drei Wochen wieder mit zu mir gezogen ist und nur ca. jeden dritten Tag ihre Wohnung für einige Minuten "tagsüber" zur Pflanzenpflege aufgesucht hat. Hinzu kommt das sie Nichtraucher ist!

Nach mehrmahligen Klärungsversuchen mit ihrem Vermieter wurde uns dann gesagt das dieser Mietvertrag, unter der Voraussetzung das wir auf eigene Kosten einen Nachmieter finden, sofort gekündigt wird!

Es ist uns nun im Laufe der Zeit auch gelungen einen "geeigneten ]Nachmieter"
zu finden. Nach diversem Schriftverkehr mit dem Vermieter und seiner anfänglichen Zusage das dieser Nachmieter geeignet sei, kam uns dann ein Brief in den Briefkasten, in dem geschrieben steht das der Nachmieter nun doch ungeeignet sei und der Mietvertrag nicht gekündigt werden kann.
Auf weitere Anrufe und Schreiben unsererseits wurde dann nicht mehr reagiert!

Da meine Freundin nun durch die ersten Zusagen des Vermieters ihre Wohnung bereits komplett geräumt hat und auch auf Grund der oben genannten Streitigkeiten mit den Mitmietern kein interesse hat, diese Wohnung erneut zu beziehen, würde ihr jetz nur eine Möglichkeit bleiben um eventuell eine Kündigung von Vermieterseite herbei zu führen! Und zwar durch Mietrückstand!

Und genau hier ist mein Anliegen an sie!
-Würden sie unter diesen Voraussetzungen genau so handeln?
-Wenn nein wieso nicht?
-Was kann schlimmstenfalls passieren?

Das Mietgeld würde derweil auf ein separates Konto überwiesen werden, das es im Notfall nicht verschwunden/ ausgegeben ist!

Vielen Dank für ihre Antworten im Vorraus:)

MfG
Christian

Recht-Einfach 01.07.2008 23:02

Hallo Christian,

das ist eine ganz schön verzwickte Situation.
Ich gebe gleich zu bedenken, dass hier im Forum keine professionelle Beratung erfolgt, sondern gesagt werden kann, "was man selbst tun würde!".

Und dies teile ich natürlich gerne mit:

Problematisch liegen ja generell die Formulierungen des Mietvertrag dar.
Deine Freundin (ich duze mal - nicht böse sein) hat einen Vertrag unterschrieben der Sie bindet.

Frage: Habt Ihr eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass dieser den Nachmieter akzeptiert? Und euch damit das Recht zur Kündigung einräumt?


Stellungnahme:
Mietrückstand, der dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet seinerseits zu kündigen halte ich nicht für sinnvoll. Denn er hat das Recht zu kündigen, muss es aber nicht und kann das Geld ggf. einklagen! Das wird dann umso teurer.

Eine Möglichkeit, die ich sehe ist ggf. durch die Verleumnung, oder auch das Unterstellen unwahrheitsgemäßer Tatachen, die deiner Freundin ja scheinbar widerfahren, vom Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen.
Der Vermieter ist verpflichtet den Hausfrieden zu wahren! Wie weit dies geht und gehen darf ist natürlich Anichtssache und auch Aulegungssache.

Hierbei würde ich aber in jedem Fall einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen und mich einmal ausgiebig beraten lassen.

Na klar, die Beratung kostet Geld, aber Ihr beide wisst gleich woran Ihr seid! Und das kann vor allem günstiger werden, wenn der Anwalt die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung als gegeben erachtet! (Bei einer Rechtschutzversicherung sowieso kaum ein Problem)

Ohne Rechtsbeistand würde ich diesen Weg nicht gehen, da die zugeicherte Grundmietzeit bis 15.11.2009 zum Stolperstein werden kann.



Liebe Grüße und es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hälst,


Mietrecht-Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:32 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1