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MarkusSchmidt 04.02.2010 10:27

Massive Probleme mit meinem Vermieter
 
Ich bin im September 2008 in meine bisherige Wohnung gezogen. Seit November 2009 mahne ich meinen Vermieter an mir die Nebenkostenabrechnung für 2008 vorzulegen. Ende Januar 2010 bekam ich eine total unübersichtliche Aufstellung aus der weder hervorging wieviel Wasser ich verbraucht hatte noch wieviel Strom.
Im Nachhinein erfuhr ich dann auch noch, daß die Außenwandlampe mit Bewegungsmelder auf meinen Stromzähler läuft. Mein Stromzähler ist weder geeicht noch registriert und ich zahle meinen Stromabschlag an meinen Vermieter.

Aufgrund dieser Tatsachen habe ich die Nebenkosten ab Januar nicht mehr bezahlt, weil ich ja nicht weis wohin mein Geld verschwindet. Am 29.01.2010 bekam ich meine Kündigung für den 31.03.2010. Im Mietvertrag ist aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.

In meiner Speisekammer war letzten Winter die gesamte Wand vereist und dieses Jahr schimmelt sie obwohl ich ordnungsgemäß lüfte. Meine Vermieter sagen, ich lüfte nicht richtig aber im angebauten Nachbarhaus schimmeln auch 3 Wohnungen. Also kann da schon mal was vom Mauerwerk her nicht passen, weil es können ja schließlich nicht 4 Leute falsch lüften!

Wie kann ich jetzt weiter verfahren? In unserer Stadt sind zur Zeit keine passenden Wohnungen frei. Bitte helft mir!

Regenmacher 04.02.2010 12:28

AW: Massive Probleme mit meinem Vermieter
 
Weisen Sie die Kündigung entschieden zurück! Kündigungen von Mietverhältnissen durch den Vermieter müssen begründet sein. Und hier ist keine Begründung ersichtlich. Mehr dazu finden Sie im Mietrechtslexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm

Die Form des Stromabschlags, den Sie an den Vermieter zahlen, ist mit Sicherheit nicht vom Stromlieferanten genehmigt.

Die Abrechnung für 2008 hätte bis Ende 2009 bei Ihnen sein müssen. Jetzt ist sie verjährt und eine Nachzahlung müssen Sie nicht leisten. Eine mögliche Gutschrift wäre aber erst in 3 Jahren verjährt.

Die Nebenkostenpauschale sollten Sie besser mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" überweisen. Aus der Verweigerung könnte nämlich ein tatsächlicher Kündigungsgrund entstehen.


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