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dishmo 08.08.2010 22:25

Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
 
Hallo,

meine Freundin und ich sind am 1.4.2007 in eine Wohnung gezogen und haben beide den Mietvertrag unterschrieben in dem der Vermieter und wir als Mieter für 4 Jahre auf eine Kündigung verzichten.

Wir wollen so schnell es geht aus der Wohnung raus!

Können wir denn jetzt schon die Wohnung zum 1.4.2011 kündigen und haben dann unseren Mietvertrag erfüllt oder besteht dann noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist so dass wir erst zum 1.7.2011 ausziehen können ?

Haben noch 1-2 andere Fragen bezüglich Schäden. Sollte ich dazu einen neuen Thread in nem anderen Bereich aufmachen sagt bescheid.

Wir haben mehrere Kartons im Keller gestellt und einen Badezimmerschrank (alibert). Wir haben festgestellt das wenn es sehr stark regnet, der Keller unter Wasser steht ca 3-5 cm! Uns ist daraufhin ein Karton mit CD-Hüllen von Musik CD´s beschädigt worden was wir aber nicht gemeldet haben.
Jetzt waren wir aber wieder im Keller und haben gesehen das der Badezimmerschrank am Holz aufgequollen ist von dem Wasser!
Was machen wir damit ? Sollen wir einfach einen gebrauchten in Ebay kaufen und wieder ins Bad hängen ?

Bisher haben wir nichts und niemanden gemeldet ! Ich meine aber nen Keller ist doch dafür da um Sachen unterzustellen oder irre ich da ?

Ausserdem haben wir bei der Übernahme kein Protokoll mit der Vermieterin ausgefüllt aber ihr ein paar Kleinigkeiten gezeigt gehabt worauf sie meinte das es ja normal sei das eine Wohnung ja auch bewohnt wird.
Wir waren zu zweit sie war alleine.

Ein paar Tage später haben wir in zwei Stellen vom Laminat Beschädigungen in Form von Löchern gesehen.
Kann uns das jetzt zur Last gelegt werden ? Wir haben diese Löcher nicht reingemacht! Definitiv nicht.

In unserem Mietvertrag , der ein Standardvordruck ist steht mit der Maschine reingeschrieben

"Der Mieter hat die Wohnung eingehend besichtigt. Die Wohnung wird in fachgerecht renoviertem Zustand übergeben, mit neuem Laminatboden. Die Einrichtungsgegenstände sind neuwertig. Der Zustand im einzelnen wird bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll notiert, das Bestandteil des Mietvertrages wird."

Eingehend besichtigt haben wir die Wohnung ja nicht da sie noch bewohnt gewesen ist zu dem Zeitpunkt als wir den Mietvertrag unterschrieben haben.
Das Laminat hat auch schon bei den Vormietern die 2 Jahre darin gewohnt haben gelegen. Ist also nicht erst bei uns neu reingekommen.

So ich denke das wäre erst ma alles und hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Regenmacher 09.08.2010 09:41

AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
 
Zitat:

Zitat von dishmo (Beitrag 2029)
Hallo,

meine Freundin und ich sind am 1.4.2007 in eine Wohnung gezogen und haben beide den Mietvertrag unterschrieben in dem der Vermieter und wir als Mieter für 4 Jahre auf eine Kündigung verzichten.

Wir wollen so schnell es geht aus der Wohnung raus!

Können wir denn jetzt schon die Wohnung zum 1.4.2011 kündigen und haben dann unseren Mietvertrag erfüllt oder besteht dann noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist so dass wir erst zum 1.7.2011 ausziehen können ?

Ja, Sie hätten das auch sofort nach der Unterschrift zum 01.07.2011 können.

Haben noch 1-2 andere Fragen bezüglich Schäden. Sollte ich dazu einen neuen Thread in nem anderen Bereich aufmachen sagt bescheid.

Wir haben mehrere Kartons im Keller gestellt und einen Badezimmerschrank (alibert). Wir haben festgestellt das wenn es sehr stark regnet, der Keller unter Wasser steht ca 3-5 cm! Uns ist daraufhin ein Karton mit CD-Hüllen von Musik CD´s beschädigt worden was wir aber nicht gemeldet haben.
Jetzt waren wir aber wieder im Keller und haben gesehen das der Badezimmerschrank am Holz aufgequollen ist von dem Wasser!
Was machen wir damit ? Sollen wir einfach einen gebrauchten in Ebay kaufen und wieder ins Bad hängen ?

Würde ich so machen.

Bisher haben wir nichts und niemanden gemeldet ! Ich meine aber nen Keller ist doch dafür da um Sachen unterzustellen oder irre ich da ?

Man sollte schon wissen, ob ein Keller trocken oder feucht ist, bevor man dort Gegenstände einlagert.

Ausserdem haben wir bei der Übernahme kein Protokoll mit der Vermieterin ausgefüllt aber ihr ein paar Kleinigkeiten gezeigt gehabt worauf sie meinte das es ja normal sei das eine Wohnung ja auch bewohnt wird.
Wir waren zu zweit sie war alleine.

Ein paar Tage später haben wir in zwei Stellen vom Laminat Beschädigungen in Form von Löchern gesehen.
Kann uns das jetzt zur Last gelegt werden ? Wir haben diese Löcher nicht reingemacht! Definitiv nicht.

Ohne Protokoll wird Ihnen das schwer fallen. Hoffen Sie also, dass die VM nicht so genau hinschaut.

In unserem Mietvertrag , der ein Standardvordruck ist steht mit der Maschine reingeschrieben

"Der Mieter hat die Wohnung eingehend besichtigt. Die Wohnung wird in fachgerecht renoviertem Zustand übergeben, mit neuem Laminatboden. Die Einrichtungsgegenstände sind neuwertig. Der Zustand im einzelnen wird bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll notiert, das Bestandteil des Mietvertrages wird."

Eingehend besichtigt haben wir die Wohnung ja nicht da sie noch bewohnt gewesen ist zu dem Zeitpunkt als wir den Mietvertrag unterschrieben haben.

Dann darf man solch einen Satz im Mietvertrag auch nicht unterschreiben. Die Unterschrift zählt nämlich mehr als alle möglichen Zeugenaussagen

Das Laminat hat auch schon bei den Vormietern die 2 Jahre darin gewohnt haben gelegen. Ist also nicht erst bei uns neu reingekommen.

Das ließe sich zur Not ja beweisen, in dem die VM eine Rechnung vorzulegen hätte.

So ich denke das wäre erst ma alles und hoffentlich könnt ihr mir helfen.


Und wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Auszug haben, sollten Sie sich ruhig etwas in diesem Lexikon Wissen anlesen:

www.mietrechtslexikon.de

Orion 11.08.2010 11:14

AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
 
Zitat:

Zitat von dishmo (Beitrag 2029)
Wir haben mehrere Kartons im Keller gestellt und einen Badezimmerschrank (alibert). Wir haben festgestellt das wenn es sehr stark regnet, der Keller unter Wasser steht ca 3-5 cm! Uns ist daraufhin ein Karton mit CD-Hüllen von Musik CD´s beschädigt worden was wir aber nicht gemeldet haben.
Jetzt waren wir aber wieder im Keller und haben gesehen das der Badezimmerschrank am Holz aufgequollen ist von dem Wasser!
Was machen wir damit ? Sollen wir einfach einen gebrauchten in Ebay kaufen und wieder ins Bad hängen ?

auch bei starkregen sollte der keller dicht sein. dies zählt zu den pflichten des vermieters.
voraussetzung ist natürlich, dass sie den keller als bestandteil der wohnung mitvermietet bekamen (ist dann im MV aufgeführt).
wurde ihnen der keller nicht mitvermietet, dürfen sie dort auch nicht einfach sachen hinstellen. damit muss der vermieter nicht rechnen und braucht sie auch dementsprechend nicht auf mögliche gefahren für die sachen hinweisen, wenn ihm die problematik mit den häufigen übwerschwemmungen bekannt wäre.

wird in ihrem keller durch überschwemmung ihr eigentum (CDs) oder ihr besitz (alibert, im eigentum des vermieters stehend?) beschädigt, so müssen sie dies dem vermieter melden und gegen ihn ihre ansprüche geltend machen. dagegen ist der vermieter versichert.
sie haben einen schadensersatzanspruch.

wenn sie eine hausratversicherung haben, melden sie ihr die schäden, diese übernimmt in der regel alles weitere und hält sich dann an der versicherung des vermieters schadlos (abhängig von den versicherten risiken).

solange die letzte überschwemmung nicht zu lange zurückliegt, sollten sie versuchen, diese ansprüche noch geltend zu machen.
sinnvollerweise sollten sie die überschwemmung mit fotos oder zeugen belegen können, quittungen für den kauf der CDs helfen sehr.

Orion 11.08.2010 11:38

AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht
 
Zitat:

Zitat von dishmo (Beitrag 2029)
meine Freundin und ich sind am 1.4.2007 in eine Wohnung gezogen und haben beide den Mietvertrag unterschrieben in dem der Vermieter und wir als Mieter für 4 Jahre auf eine Kündigung verzichten.

Wir wollen so schnell es geht aus der Wohnung raus!

unter bestimmten umständen ist die kündigung des MV auch zu einem früheren termin möglich, und zwar dann, wenn die fortsetzung des MV eine besondere härte darstellen würde.

bsp:
Beamter wird überraschend in eine andere stadt versetzt, freundin schwanger mit achtlingen und wohnung dann unzumutbar klein.

Zitat:

BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage.

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.


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