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Cooki 03.12.2010 13:06

Fristlose Kündigung wegen Lärm durch Kinder?
 
Hallo ich bin neu hier und hab gleich mal eine frage an euch

ich habe folgendes problem. Ich bin alleinerziehend mit zwei kider von 3 und 1 Jahr. Ich wohne in einem mehrfamilienhaus im 2 OG. Die parteien unter mir sind alles ältere personen um es mal so aus zudrücken (mir liegen andere ausdrücke im mund)
Für diese sind meine Kinder eine zumutung. Ständig wird sich beschwert das die beiden zulaut sind, angeblich scho ab 5:30uhr in der früh und auch in der mittagszeit, naja meine beiden machen im schnitt von halb 1 bis 3 (+/-) mittagsschlaf. Wir haben gerad um die putzerrei im rahmen zuhalten pvc belag in der wohnung, zusätzlich aber scho aus rücksicht im wohnzimmer und kinderzimmer kleine teppiche.
Aber inzwischen geht es soweit das immer wieder an meiner klingen manipuliert wird zbsp mit nem streichholz oder das einfach paar mal geklingelt wird. wenn ich aba ausm fenster schau is keiner unten.
als nächstes wurde immer wieder mein strom abends ausgeschaltet, im hausflur is aber licht!!!! laut stadtwerke liegt auch kein problem vor.
nu wurde das auto von meinem ex zerkratz als er meinen sohn nach seinem besuch wieder nach haus gebrach hat, klaro kann ein zufall sein, aber hier glaub ich nicht mehr an zufälle
der höhepkt allerdings is jetzt das beim kinderwagen meines sohnes die luft raus gelassen wurde und der sich durch die aktion fast verletz hat.

ich will einfach nur noch raus hier schnellst möglich, ich kann einfach nicht mehr. Wir wollen erstmal nicht in nem haus wohnen wo meine kinder nicht mal normal spielen dürfen. Und nach allendem was passiert is, scho gar nicht mehr.

hab ich vielleicht die möglichkeit das ich ne fristlose kündigung schreiben kann??? oder was kann ich tun??


achja hab scho 2abmahnungen bekommen vom vermieter wegen der obengenannten gründe. zudem is meine klingel nu ständig aus, wegen dieser belästigung, was natürlich auch heißt das ich kaum besuch empfangen kann oder die post(pakete) zbsp auch net mehr entgegen nehmen kann.


sorry is glaub ich etwas länger geworden. aber ich bedanke mich fürs lesen und für eure antworten.

LG Cooki

Regenmacher 03.12.2010 14:11

AW: Fristlose Kündigung wegen Lärm durch Kinder?
 
Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt 3 Monate. Gründe für eine kürzere, fristlose Frist kann ich nicht erkennen. Aber lesen Sie selbst, was der Gesetzgeber dazu sagt: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Wenn Sie noch heute dem Vermieter die Kündigung übergeben, wäre der 28.02.2011 Ihr letzter Tag in der Wohnung.

Recht-Einfach 03.12.2010 15:53

AW: Fristlose Kündigung wegen Lärm durch Kinder?
 
Hier in unserem Forum haben wir auch Infoblätter zur fristlosen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung:

Informationen zur Sonderkündigung von Wohnraum im Mietrecht

Informationen zur fristlosen Kündigung von Wohnraum im Mietrecht

Hier dürfen Sie gerne in den Informationsdokumenten stöbern, welche Gründe für eine Kündigung neben der ordentlichen Kündigung wirksam sein können.


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