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rainbow 03.01.2011 23:25

Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
 
Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus:
Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt.
Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?
Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte?
Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig?
Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat.
Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen?
Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt!
LG rainbow

Regenmacher 05.01.2011 15:38

AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
 
Zitat:

Zitat von rainbow (Beitrag 2633)
Hallo,
wir betreuen zu zweit in einem gemeindlichem Haus Kinder in Kindertagespflege (nicht gewerblich). Das Jugendamt hat diese Räumlichkeiten als Hauptmieter von der Gemeinde gemietet und an uns weitervermietet. Alle Nebenabsprachen sollen wir, die Untermieter, aber mit der Gemeinde als Eigentümer und Vermieter treffen. Diese Absprachen klappen aber überhaupt nicht mit der Gemeinde. Unter anderem sieht es so aus:
Die Gemeinde hat mehrere Schlüssel, die auf unsere Eingangstüre passen, an uns unbekannte Personen weitergegeben, da diese die Garage des Hauses mitnutzen dürfen, auf die dieser Schlüssel auch passt.

Also ist das eine Schließanlage mit gleichschließenden Schüssel. Da liegt ganz einfach ein Fehler in der Zuordnung der Schlüssel vor. Die Schlüssel sind alle numeriert und können so ausgegeben werden, dass der Garagenschlüssel nur dort und nicht anderswo passt. Wenn die Gemeinde das nicht überprüft, sollten Sie die Schließzylinder zu Ihren Räumen austauschen.

Ist dies bereits der Tatbestand von Hausfriedensbruch, der uns zur fristlosen Kündigung berechtigen würde?

Da bisher niemand Ihre Räume betreten hat, um Hausfriedensbruch zu begehen, fällt dies als Kündigungsgrund flach.

Dazu kommt, dass uns das Jugendamt diesen Untermietvertrag vorgelegt hat, den wir zu zweit unterschreiben mussten. Uns wurde nicht gesagt, dass wir dann auch nur gemeinsam wieder aus dem MV rauskommen. Es steht aber bei jedem von uns genau der Betrag drin, den wir anteilig monatlich zahlen. Kann dies rechtlich als Einzelmietvertrag gelten, so dass einer von uns auch einzeln kündigen könnte?

Bei 2 Personen im Mietvertrag und 2 Unterschriften kann dieser Vertrag nur gemeinsam gekündigt werden.

Zudem haben wir eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr bis zum September des laufenden Jahres! Ist dies zulässig?

Ja, da Sie keinen Vertrag über eine Mietwohnung sondern einen gewerblichen abgeschlossen haben, sind andere Kündigungsfristen üblich.

Die Gemeinde lässt auch Mängel nicht beheben, obwohl wir seit fast 2 Jahren darauf hinweisen

Von welchen Mängeln reden Sie, wenn es die Schlüssel sein sollten, dann s.o.

und auch der GUV die Mängelbeseitigung angeordnet hat.

Bitte, wer oder was ist GUV?

Welche Möglichkeiten haben wir hier, jeder für sich aus dem Mietvertrag zu kommen?

Das habe ich oben schon geschrieben.

Danke euch ganz, ganz herzlich für eure Antworten, da uns diese Geschichte inzwischen sehr im Magen liegt!
LG rainbow

Hier die Kündigungsfristen für Gewerberäume: http://www.internetratgeber-recht.de...gung/ka4-2.htm

rainbow 05.01.2011 16:02

AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
 
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Wir üben kein Gewerbe aus, also dürfte es keine Gewerbemietvertrag sein, der Begriff taucht jedenfalls nicht auf. Die Einschränkung auf Kinderbetreuung dürfte mit der Sondernutzung des (staatlich geförderten) Gebäudes zu tun haben. Die Kündigungsfrist müsste also auf jeden Fall die einer normalen Mietwohnung sein = 3 Monate, oder nicht?
GUV bedeutet Gemeindlicher Unfallverband, also wir haben seit fast 2 Jahren Sicherheitsmängel im Haus, die ein Mitarbeiter des GUV inzwischen bestätigt hat, aber die Gemeinde hat die Mängel immer noch nicht alle behoben.
Auch wenn es tatsächlich so ist, dass man aus einem gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam wieder rauskommt, werde ich auf jeden Fall versuchen, eher rauszukommen, wenn schon ein Jugendamt uns eine unzulässige Kündigungsfrist vorsetzt. Auch erklärte das Jugendamt uns gegenüber den Mietvertrag "zur Formsache" und wies uns wie gesagt mit keinem Wort darauf hin, dass wir beide daran gebunden sind.

Viele Grüße, rainbow

rainbow 05.01.2011 16:03

AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
 
PS an Regenmacher:
GUV bedeutet genau Gemeindliche Unfallversicherung, GuVV bedeutet Gemeindlicher Unfallversicherungsverband.

Grüße, rainbow

Regenmacher 05.01.2011 17:41

AW: Kündigung wegen Hausfriedensbruch?
 
Zitat:

Zitat von rainbow (Beitrag 2651)
Wir üben kein Gewerbe aus, also dürfte es keine Gewerbemietvertrag sein, der Begriff taucht jedenfalls nicht auf.

Ist dieser Mietvertrag in der Überschrift als Vertrag für Wohnraum o.ä. bezeichnet? Nur dann können Sie sich auf die Kündigungsfrist des Mietrechts berufen.

Auch wenn es tatsächlich so ist, dass man aus einem gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam wieder rauskommt, werde ich auf jeden Fall versuchen, eher rauszukommen,

Und wie soll das geschehen, wenn der Vermieter auf der gemeinsamen Kündigung besteht, bzw. Sie nicht aus dem Vertrag lässt?

wenn schon ein Jugendamt uns eine unzulässige Kündigungsfrist vorsetzt.

Ob die unzulässig ist, scheint ja noch nicht geklärt.

Auch erklärte das Jugendamt uns gegenüber den Mietvertrag "zur Formsache" und wies uns wie gesagt mit keinem Wort darauf hin, dass wir beide daran gebunden sind.

Da kann und darf der Vermieter darauf vertrauen, dass sich die Mieter zuvor erkundigt haben, bzw. Lebenserfahrung beim Abschluss von Verträgen haben.

Viele Grüße, rainbow

Ich kann als Privatperson auch Gewerberäume anmieten ohne darin ein Gewerbe auszuüben. Bin aber trotzdem an die langen Fristen gebunden.

Darum, wie ist dieser Vertrag bezeichnet.


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