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Sternchen-90 14.01.2011 19:03

Rauswurf durch mündliche Kündigung?
 
Hallo
Ich hätte da ein rießen Problem. Da müsste ich etwas ausschreiben. Mai 2010 bin ich nach Bayern gezogen zweck arbeit mit meinen Mann. august 2010 haben wir eine wohnung gefunden. Beide berufstätig, miete war locker drin.
23.08.10 wurde mein Mann verhaftet und sitzt seit dem in JVA. bis November konnte ich die miete in höhe von 660 warm aufbringen. Doch Dezember ging es dann nichtmehr. Durch meinen Krankenstand ( der seit 7 Wochen ist) konnte ich einfach nicht arbeiten. Soo nun zum eigendlichen problem. Die Miete von 2 monaten steht nun morgen am 15.01 offen. Den Vermieter erklärte ich das ich einen zuschuss vom amt bekomme und das es in bearbeitung ist. Doch das Sie aufjendenfall innerhalb der nächsten woche die 2 Mieten bekommen. Eines Tages standen sie vor meiner tür, ich machte sie auf und sie drängten mich in die Wohnung. Schrien mich an und meinte wen ich bis zum 15.01.11 meine zwei offenen stehenden Mieten nicht begleiche, dass sie mit einem Rollkomando kommen und mich vor die Türe setzten. Die möbel wegschmeißen.

SO nun habe ich panische Angst vor meinen Vermietern, sie sagten wäre es bis dahin bezahlt wäre ich mit einen blauen auge davon gekommen wen nicht sitze ich ab samstag auf der Straße.


Was kann ich nun machen?
Bitte hilft mir ich habe große Angst

Regenmacher 15.01.2011 16:58

AW: Rauswurf durch mündliche Kündigung?
 
Rollkommando o.ä. gibt es nicht. Und wenn der Vermieter etwas ähnliches vorhat, dann sofort die 110 anrufen. Die Trachtentruppe wird dann dem VM vorlesen welche Rechte er hat.

Fakt ist aber, dass bei Mietrückstand von 2 Mieten die fristlose, bzw. fristgerechte Kündigung droht. Hier ist aber die Möglichkeit dieser Kündigung zu widersprechen und der Gang zum Gericht möglich.

Infos hier: http://tinyurl.com/4vbggc6

und hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm


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