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stromer 17.01.2011 20:58

Mieterhöhung nach Modernisierung-Sonderkündigungsrecht?
 
Hallo,
meine Frau betreibt einen Kosmetiksalon zur Miete in einem Mehrfamilienhaus.
Der Mietvertrag war befristet bis zum 30.6.2005 und verlängerte sich jeweils um weitere 3 Jahre, wenn sie nicht 6 Monate vorher kündigt.
Die Miete war in dieser Zeit konstant geblieben.
Im September 2010 wurde vom Vermieter eine neue Brennwert-Gastherme an ihrer Heizanlage ausgetauscht ( angebliche Einsparung ca. 700,-€ bei einer Familie).
Eine schriftliche Vorankündigung mit einer evtl. Mieterhöhung gab es dafür nicht.

Jetzt, im Januar 2011 bekommt meine Frau eine Mieterhöhung von 80,-€ ab 1.5.2011 für den Um-und Einbau der neuen Brennwerttechnik.
Das Verhältnis zwischen mtl. Mehrbelastung und Nutzen für den Mieter ist in diesem Fall ziemlich irrrelevant.

Nun meine Fragen:

1. Handelt es sich bei diesem Umbau um eine Modernisierung und falls ja, dürfte man in diesem Fall nicht nur 11% jährlich umlegen?
Dann hätte der Umbau ja 8000,-€ kosten müssen!

2. Im Falle einer Modernisierung und berechtigter Mieterhöhung, hat ein gewerblicher Mieter das Recht, schon vor der Kündigungsfrist den Mietvertrag zu beenden oder sind wir an die 6 Monate Kündigungsfrist / 3 Jahren gebunden?

3. Darf Vermieter innerhalb der angegebenen Mietzeit mit festgeschriebenen Mietzins die Miete einfach so erhöhen?

Schreckliche Situation, viele Fragen und noch mehr schlaflose Nächte!!!!

Doch Danke im voraus

Regenmacher 18.01.2011 09:20

AW: Mieterhöhung nach Modernisierung-Sonderkündigungsrecht?
 
Da für Gewerbemiete nicht das strenge Mietrecht für Wohnraum Gültigkeit hat, muss dieses Forum mit einer passenden Antwort passen. Bitte fragen Sie einen Anwalt, der wird Ihnen erschöpfend Auskunft geben.


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